Versand in die Schweiz (Symbolbild)
Versand in die Schweiz (Symbolbild)
Versand in die Schweiz (Symbolbild)

Transporte und Versand in die Schweiz

Vorwort + Zahlen und Fakten

Sie möchten gerne Ware per Versand in die Schweiz schicken? Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und Besonderheiten bei der Abwicklung. Als EFTA-Land inmitten unzähliger EU-Länder, gelten für die Schweiz gesonderte Regeln und Bestimmungen. Im Gegensatz zum Versand innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums (z.B. Versand von Deutschland nach Österreich) können Waren von einem EU-Land nicht „einfach“ in die Schweiz geschickt werden. Da die Schweiz nicht zur Zollunion der EU gehört, müssen die Waren vorher beim Zoll angemeldet werden und ggf. verzollt + versteuert werden. Mehr dazu aber später im Detail. Zuerst ein paar wichtige Grundinformationen über die Schweiz.

Wichtige Zahlen:

  • Fläche: 41.285 km²
  • Vorwahl: +41
  • Bevölkerung: ca. 8,5 Millionen
  • vier Landessprachen: deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch

Interessante Fakten:

  • 71.520 km Strassen-Verkehrsnetz, 5.200 km Bahngeleise
  • Ca. 1.800 Tunnel in der Schweiz
  • 3 internationale Flughäfen (Zürich, Genf und Basel)

Brief-, Päckchen- und Paketversand in die Schweiz

Sie möchten einen Brief, ein Päckchen oder ein Paket in die Schweiz versenden? Dann müssen Sie diesem die entsprechenden Begleitpapiere beilegen. Je nach Warenwert der Sendung muss entweder eine Zollinhaltserklärung oder ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden.

Begleitdokumente zum Postversand in die Schweiz

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich versenden müssen Sie Ihrer Sendung immer passende Zolldokumente beilegen. Als Wertgrenze für die Erstellung der Dokumente wird die Einheit SZR (Sonderziehungsrechte) angegeben. Dabei handelt es sich um eine Einheit aus der Speditionsbranche. Je nach Kurs der SZR in EUR, kann die Wertgrenze sich also verändern.

Bis zu einem Warenwert von 300 Sonderziehungsrechten (aktuell ca. 370 EUR) muss jeder Sendung die Zollinhaltserklärung CN22 beigelegt werden. Es darf sich dabei nicht um ein Paket handeln, sondern lediglich um einen Deutsche Post-Brief oder ein Deutsche Post-Päckchen. Die Zollinhaltserklärung CN22 können Sie hier herunterladen: Download CN 22

Bei einem Warenwert von über 300 Sonderziehungsrechten (aktuell ca. 370 EUR) oder wenn es sich um ein Paket handelt, muss jeder Sendung stattdessen die Zollinhaltserklärung CN23 beigelegt werden. Diese kann hier heruntergeladen werden: Download CN23

Erst bei einem Warenwert von über 1000 EUR muss zwingend ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden. Allgemeine Informationen zum Ausfuhrbegleitdokument und mehr dazu, wie Sie das ABD gratis selbst erstellen können erfahren Sie hier: Ausfuhrbegleitdokument erstellen

Sofern es sich um Handelswaren handelt, müssen Sie dem Brief, Päckchen oder Paket zusätzlich immer auch eine Handelsrechnung beilegen.

Transportkosten für Ware, die als Paket in die Schweiz kommt

Je nachdem bei welchem Anbieter Sie Ihr Paket verschicken möchten entstehen unterschiedliche Kosten. Dabei gilt immer: je größer das Paket ist und je schwerer, desto teurer wird der Versand. Eine einfache Warensendung können Sie dabei schon für wenige Euros versenden (zur Preisübersicht der Deutschen Post). Ein Päckchen kann ab ca. 9 EUR in die Schweiz versendet werden. Ein Paket kostet Sie beim Versand als Privatkunde über DHL mindestens 25 EUR.

Andere Versand-Dienstleister wie Hermes bieten den Paket-Versand bereits ab ca. 18 EUR an (zur Hermes Paket-Preisliste).

Sollten Sie das Paket mit einem Kurier versenden wollen, so werden die Kosten gem. Zeitaufwand des Kuriers berechnet. Hier müssen Sie aber in den meisten Fällen mit mehreren hundert Euro rechnen. Gerne können Sie uns in einem solchen Fall bei Bedarf kontaktieren und wir offerieren Ihnen unser bestmögliches Angebot (zum Kontaktformular).

Versand in die Schweiz per LKW Transport / Ware via Spedition in die Schweiz

Sie möchten nicht nur einzelne Pakete in die Schweiz verschicken sondern planen ganze Paletten, evtl. sogar als Spezial-Transport in die Schweiz zu senden? Hier gelten gesonderte Regelungen im Vergleich zum Paket-Versand. Die Dokumente, die Sie erstellen müssen, sind umfangreicher. Die Einfuhrabgaben sind für den Empfänger höher und die Erstellung der Begleitdokumente ist anspruchsvoller.

Begleitdokumente zum Palettentransport in die Schweiz

Ähnlich wie beim Versand per Paket, müssen Sie der Sendung gewisse Dokumente beilegen. Hierzu gehört u.a. ein CMR-Frachtbrief (darum kümmert sich i.d.R. Ihre Spedition), eine Rechnung und ggf. Ausfuhrdokumente. Bis zu einem Warenwert von 1.000 EUR und einem Gewicht von 1.000 kg genügt die Rechnung als Ausfuhrdokument. Darüber benötigen Sie ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument. In manchen Fällen ist stattdessen ein Transit-Dokument zu erstellen, z.B. falls die Waren aus einem Nicht-EU Staat kommen, mehr dazu aber im Punkt „4.1 Ausfuhrbegleitdokument und T1„.

Transportkosten für Ware, die mit dem LKW in die Schweiz kommt

Versand von Waren mit der Spedition: Schweiz und Liechtenstein als Empfangsland – mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Je nach Maße und Gewicht der Sendung ist der Versand in die Schweiz bereits ab wenigen hundert Euro möglich. Wichtig ist hier jedoch, dass man sich vorher immer über die kompletten entstehenden Kosten informiert. Neben den reinen Frachtkosten des Transport in die Schweiz entstehen auch Kosten für die Zollabwicklung. Je nach Incoterm fallen entweder für den Versender oder für den Importeur Einfuhrabgaben wie Zölle und MWST an. Dies sollten Sie auf keinen Fall bei der gesamten Kostenkalkulation übersehen.

Sie interessieren sich für den Transport in die Schweiz per LKW und suchen eine zuverlässige und dennoch günstige Spedition (Deutschland – Schweiz)? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot => zum Kontaktformular.

Paletten-Tausch

Beim Paletten-Tausch, wie man ihn aus Deutschland oder anderen Ländern kennt, ist Vorsicht geboten: Die Schweiz ist ein Nicht-Tausch Land. Das bedeutet, dass wenn Sie EURO-Flachpaletten anliefern, dass diese gewissermaßen verloren sind. Ähnlich als wenn Sie die Ware auf Einweg-Paletten versenden würden, muss der Versender Ihnen die Paletten nicht wieder nach Entladung in leerem Zustand aushändigen. Dies sollte beim Versand berücksichtigt werden, da EURO-Paletten meist teurer sind in der Herstellung und im Einkauf.

Schweizer Maut / Last- und Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Für die Fahrt auf Schweizer Autobahnen benötigen Sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to. eine Autobahn-Vignette. Diese ist für 40 Franken als Jahres-Vignette erhältlich. Tages- und Monatsvignetten sind nicht erhältlich.

Für LKWs gilt die sogenannte LSVA (Last- und Schwerverkehrsabgabe). Diese wird immer fällig, egal welche Straßen befahren werden. Sie richtet sich nach der Emissionsstufe, dem Gesamtgewicht und den gefahrenen Kilometern. Allgemeine Informationen und Tarife können Sie direkt auf der Seite der EZV (Eidgenössischen Zollverwaltung) abrufen:

Schwerverkehrsabgabe LSVA – Allgemeines / Tarife

Fahrverbote und Bewilligungen

In der Schweiz gilt für LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to. ein Sonntags- und Nacht-Fahrverbot. Das bedeutet, dass Lastwagen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens nicht bewegt werden dürfen. Mehr dazu erfahren Sie direkt auf der Seite des Bundesamt für Verkehr: Nacht- und Sonntagsfahrverbot

Zollabwicklung beim Versand in die Schweiz

Wir hatten oben bereits kurz die Dokumente erwähnt, welche für die ordnungsgemäße Ausfuhr von Waren aus Deutschland erforderlich sind. Nun möchten wir auf die aufwändigeren Dokumente wie das Ausfuhrbegleitdokument und die Einfuhrdeklaration genauer eingehen.

Ausfuhrbegleitdokument und T1

Für die Ausfuhr von Waren mit einem Warenwert von über 1.000 EUR oder einem Gewicht von mehr als 1.000 kg muss immer ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt werden. Hierbei unterscheidet man verschiedene Verfahren. Diese haben wir in einem anderen Betrag für Sie genauer unter die Lupe genommen:

das einstufige Verfahren

das zweistufige Verfahren

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem Fachbeitrag zum Ausfuhrbegleitdokument. Dort werden auch die Feinheiten erklärt wie die Registrierung für eine EORI Nummer bei gewerblichen Ausfuhren.

Sollte die Ware aus einem Drittland kommen und noch nicht in die EU eingeführt worden sein, so muss ein Transit-Dokument T1 erstellt werden. Dieses wird z.B. am Hafen Hamburg erstellt, wenn Ware von China über Deutschland in die Schweiz geliefert werden soll. Durch das Transit-Dokument darf die Ware offiziell unverzollt durch Deutschland transportiert werden. Es müssen somit nur ein Mal die Einfuhrabgaben entrichtet werden: im Land des endgültigen Empfängers.

Einfuhr-Verzollung

Mit der Einfuhr in die Schweiz muss auch eine Einfuhr-Verzollung vorgenommen werden. Hierfür ist eine spezielle Software mit Anbindung an das Programm e-dec nötig. Je nach Warenart und Gewicht entstehen unterschiedlich hohe Einfuhrabgaben. In der Regel fallen 7.7% MWST auf die Einfuhr von Waren an. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder auf der Welt, deren Zollabgaben sich nicht nach dem Warenwert sondern dem Gewicht der einzuführenden Waren richten.

Gerne erstellen wir Ihre Einfuhr-Verzollung an einer Schweizer Zollstelle. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür.