
In unserem Zoll Glossar lernen Sie kurz zusammengefasst alle wichtigen Begriffe kennen. Durch einen Klick auf den jeweils hinterlegten Link erhalten Sie auf Wunsch ausführliche Informationen. Dies können Links zu unseren Fachbeiträgen sein oder aber zu externen Seiten, wie dem deutschen Zoll.
Wir erweitern unsere Website regelmäßig mit neuen Fachbeiträgen, sodass auch der Zoll Glossar laufend aktualisiert und verbessert wird. Dadurch möchten wir Ihnen einen Einblick in die Zoll-Welt geben und Sie stets über Neuerungen und Änderungen informieren.
Sollten Sie Fragen zu einem der Begriffe oder Themen haben, erklären wir Ihnen die Details auch gerne in einem persönlichen Gespräch:
Tel. +41 44 512 14 35, E-Mail: info@ausfuhrbegleitdokument.com
ABD
ABD ist eine gängige Abkürzung für das Ausfuhrbegleitdokument, also die freigegebene Ausfuhranmeldung bestimmter Waren. Mehr dazu erfahren Sie hier in unserem Zoll Glossar unter dem Stichwort Ausfuhrbegleitdokument oder direkt in unserem Fachbeitrag zum Ausfuhrbegleitdokument auf der Startseite. Wir haben außerdem einen Beitrag zum ABD erstellt in dem Sie erfahren, wie Sie das ABD direkt selbst erstellen können – online und völlig gratis: ABD selbst erstellen
ATLAS
ATLAS ist der Name des deutschen Zollsystems. Jedes Land hat ein eigenes Zollsystem, über welches es die Anmeldungen elektronisch erfasst. In der Schweiz heißt dieses z.B. e-dec, in Österreich e-zoll und in Deutschland ATLAS. Sie müssen also auch für die Abwicklung in jedem Land eine andere Zoll-Software erwerben, um die Anmeldung vornehmen zu können.
Ausfuhranmeldung
Ausfuhranmeldung ist ein häufig verwendetes Synonym für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments. Teilweise wird die Ausfuhranmeldung auch als dem Ausfuhrbegleitdokument vorausgehender Prozess beschrieben. Mehr zum Ausfuhrbegleitdokument erfahren Sie hier im Zoll Glossar unter dem Stichwort Ausfuhrbegleitdokument.
Ausfuhrbegleitdokument
Das Ausfuhrbegleitdokument benötigen Sie, wenn Sie Waren aus der EU ab einem bestimmten Wert (über 1000 EUR) oder Gewicht (über 1000kg) in ein Nicht-EU-Land ausführen wollen. Zum Fachbeitrag: Ausfuhrbegleitdokument.
Ausführer
Ausführer ist derjenige, der Waren aus der Zollunion oder einem anderen Gebiet ausführt. Dies ist in der Regel der Versender einer Sendung.
Ausgangsvermerk
Der Ausgangsvermerk (AgV) ist der Nachweis darüber, dass Sie Waren aus der EU ausgeführt haben. Diesen erstellt das System des deutschen Zolls automatisch bei Grenzübertritt, wenn das Ausfuhrbegleitdokument gescannt wird.
Ausfuhrzollstelle
Die Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle im Inland, an der die Waren, welche Sie aus der EU ausführen anmelden. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Ladeort der Ware. Anhand der PLZ können Sie jedem Landeort seine Zollstelle zuordnen. Bei einem Wert von bis zu 3000 EUR kann die Ausfuhrzollstelle im einstufigen Verfahren auch gleichzeitig die Ausgangszollstelle sein und somit an der Grenze sein, z.B. Frankfurt Flughafen oder Hamburg Hafen. Die Ausfuhrzollstelle unterscheidet sich von der Ausgangszollstelle.
Ausgangszollstelle
Die Ausgangszollstelle ist immer die Zollstelle, an der Sie die Waren aus der EU ausführen. Dies kann also beispielsweise die Zollstelle an der kroatisch-serbischen Grenze sein, da Serbien ein Drittland ist oder aber an einer spanischen Fährstation, da die Ware dann die Zollunion verlässt. Die Ausgangszollstelle ist nicht mit der Ausfuhrzollstelle zu verwechseln.
Binnenzollamt
Als Binnenzollamt wird das jeweils zuständige Zollamt für den Versender einer Ware im Inland bezeichnet. Über die Seite „zuständige Ausfuhrzollstelle“ auf der Internet-Präsenz des deutschen Zolls kann mithilfe der Postleitzahl herausgefunden werden, bei welchem Ausfuhrzollamt die Waren im zweistufigen Verfahren angemeldet werden müssen.
Einstufiges Verfahren
Als einstufiges Verfahren bezeichnet man ein Verfahren zur Abfertigung von Waren mittels einer Ausfuhr bzw. eines Ausfuhrbegleitdokuments. Bis 3.000 EUR Warenwert können Sie das einstufige Verfahren anwenden. Hierbei können Sie die Waren auch noch an der deutschen Grenzzollstelle abfertigen. Die Waren müssen Sie also beim Binnenzollamt am Ort des Versenders nicht vorher zeigen / anmelden. Bei einem Warenwert von über 3.000 EUR müssen Sie das zweistufige Verfahren anwenden. Zum Fachbeitrag: einstufiges Verfahren.
E-dec
E-dec ist der Name des Schweizer Zollsystems für das sogenannte „Cargo Processing“, also die Zollabfertigung von Waren. Es wird herausgegeben durch die eidgenössische Zollverwaltung. Sämtliche Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen der Schweiz müssen entweder über e-dec oder das vorherige System NCTS erfolgen.
EORI-Nummer
Die EORI Nummer (früher Zollnummer) dient zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber dem Zoll. Sie können die EORI Nummer kostenfrei und ohne Verpflichtungen beantragen. Mehr zur EORI Nummer.
IAA Plus
Mit der IAA Plus (InternetAusfuhrAnmeldung Plus) hat der deutsche Zoll eine Online-Software für gelegentliche Ausführer geschaffen, um die deutsche Ausfuhr selbst zu erstellen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des deutschen Zolls oder direkt auf der IAA-Seite. Wie Sie die Ausfuhr selbst erstellen können, erfahren Sie in unserem Artikel.
MRN-Nummer
Die MRN Nummer (Movement Reference Number) ist eine Nachverfolgungsnummer für Zolldokumente. Sie wird z.B. im Ausfuhrbegleitdokument oder im Transitdokument verwendet. Mithilfe der MRN Nummer können Sie jederzeit herausfinden, welche Grenze Ihre Ware bereits passiert hat und welchen Abfertigungs-Status die Ware hat.
Transit-Dokument
Als Transit-Dokument bezeichnet man ein Dokument, mit dem in unterschiedlichen Verfahren Waren im Transit, also unverzollt durch ein bestimmtes Gebiet geführt werden dürfen. Die beiden am häufigsten verwendeten Transit-Verfahren heißen T1 und T2.
T1-Dokument
Beim T1 Transit-Dokument werden Waren, die bisher noch nicht in der Zollunion waren, also Nicht-Gemeinschaftswaren unverzollt durch die Zollunion befördert. Dies können z.B. Waren aus China sein, welche in Hamburg ankommen und dann unverzollt durch Deutschland gehen mit Endbestimmungsland Österreich. Die Verzollung findet dann in Österreich statt.
T2-Dokument
Das T2 Transit-Dokument erlaubt es Waren, die bereits vorher in der Zollunion waren und Gemeinschaftswaren sind, unverzollt (in der Regel durch ein Gebiet außerhalb der Zollunion) zu befördern. Das können z.B. Waren aus Deutschland sein, welche Sie unverzollt durch die Schweiz bis nach Italien transportieren. Die Einfuhr-Verzollung findet somit in Italien statt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) ist ein Formular, welches bei der Einfuhr von Fahrzeugen verwendet wird. Hierin stehen die Fahrgestell-Nummer und weitere Details zum Fahrzeug. Nachdem die Einfuhrabgaben für das Fahrzeug entrichtet wurden, stempelt der deutsche Zoll die UB, sodass das Fahrzeug zugelassen werden kann. Hiermit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge zugelassen werden können, ohne dass dafür die Einfuhrabgaben entrichtet wurden.
Versender
Der Versender ist im Speditionswesen denjenige, der die Ware verschickt. Dieser ist aber nicht der Absender, wie er umgangssprachlich oft gennant wird. Gem. AdSp ist der Absender üblicherweise die Spedition. Versender ist also im Normalfall der Verkäufer. Versender und Absender sollte man daher nicht miteinander verwechseln.
Zolltarifnummer
Unter einer Zolltarifnummer versteht man die eindeutige Einreihung einer Ware nach ihrem Material und ggf. Verwendungszweck in das harmonisierte System (HS). Jede Ware kann exakt einer Zolltarifnummer zugeordnet werden. Das harmonisierte System umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel und über 5000 Unterpositionen.
Zweistufiges Verfahren
Als zweistufiges Verfahren bezeichnet man ein erweitertes Verfahren zur Abfertigung einer Ausfuhranmeldung bzw. eines Ausfuhrbegleitdokuments. Ab einem Warenwert von über 3.000 EUR müssen Sie das zweistufige Verfahren anwenden. Darunter genügt auch das einstufige Verfahren. Beim zweistufigen Verfahren müssen Sie die Waren zwingend beim Binnenzollamt am Ort des Versenders gestellen. Erst danach können Sie die Waren EU-Grenzzollstelle abfertigen. Zum Fachbeitrag: zweistufiges Verfahren.