Zweistufiges Ausfuhrverfahren, was ist das?

Das Wichtigste in Kürze: Als zweistufiges Verfahren bezeichnet man ein erweitertes Verfahren zur Abfertigung einer Ausfuhranmeldung bzw. eines Ausfuhrbegleitdokuments. Beim Postversand von Waren per Kurierdienst oder sonst ab einem Warenwert von über 3.000 EUR müssen Sie das zweistufige Verfahren anwenden. Darunter genügt auch das einstufige Verfahren. Beim zweistufigen Verfahren müssen Sie die Waren zwingend beim Binnenzollamt am Ort des Versenders gestellen. Erst danach können Sie die Waren EU-Grenzzollstelle abfertigen. Zum Fachbeitrag: zweistufiges Verfahren.

Im globalisierten Wirtschaftssystem sind schnelle und effiziente Exportverfahren essenziell. Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist eine der Möglichkeiten, den Export von Waren über nationale Grenzen hinweg zu organisieren. Es bietet eine Struktur, die Kontrollen und Sicherheitsmechanismen beinhaltet. In diesem Artikel tauchen wir tiefer in die Mechanismen und Vorteile des zweistufigen Ausfuhrverfahrens ein.

Definition des zweistufigen Ausfuhrverfahrens

Beim zweistufigen Ausfuhrverfahren wird der Exportprozess in zwei klare Phasen unterteilt: Zuerst erfolgt die Anmeldung und Vorlage der Waren beim Binnenzollamt (Inland). Nach deren Abwicklung werden die Waren zum Grenzzollamt transportiert, wo die finale Freigabe für den Export stattfindet.

Vorteile des zweistufigen Ausfuhrverfahrens

  1. Sicherheit: Durch zwei separate Kontrollen wird sichergestellt, dass alle Exportvorgaben eingehalten werden.
  2. Flexibilität: Unternehmen, die nicht direkt an einer Grenze angesiedelt sind, können die Ware zuerst einem nähergelegenen Binnenzollamt vorlegen, was logistische Vorteile mit sich bringt.
  3. Klarheit: Die klar definierten Stufen ermöglichen eine genaue Planung und Abwicklung des Exportprozesses.

Ablauf des zweistufigen Ausfuhrverfahrens

  1. Anmeldung beim Binnenzollamt: Der Exporteur meldet die Waren bei einem Binnenzollamt an und legt die notwendigen Dokumente vor.
  2. Kontrolle und vorläufige Freigabe: Nach der Überprüfung der Dokumente und Waren gibt das Binnenzollamt eine vorläufige Exportfreigabe. Die Waren werden dann zum Grenzzollamt transportiert.
  3. Endgültige Kontrolle am Grenzzollamt: Hier erfolgt eine erneute Kontrolle, bei der die Waren und Dokumente überprüft werden. Nach erfolgreicher Kontrolle wird die Ware endgültig zur Ausfuhr freigegeben.

Für wen eignet sich das Verfahren?

Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist ideal für Unternehmen, die nicht unmittelbar an einer Grenze ansässig sind oder bei denen komplexe oder besonders kontrollbedürftige Güter exportiert werden. Es bietet die Möglichkeit, den Exportprozess genau zu planen und dabei alle notwendigen Sicherheits- und Kontrollmechanismen zu berücksichtigen.

Fazit

Das zweistufige Ausfuhrverfahren bietet eine strukturierte und sichere Möglichkeit, Waren zu exportieren. Es kombiniert die Vorteile von Sicherheitskontrollen mit der Flexibilität, den Export an den Standort des Unternehmens anzupassen. Besonders für größere Unternehmen oder solche mit besonderen Exportanforderungen stellt dieses Verfahren eine wertvolle Option dar.

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