EORI-Nummern

Was Sie wissen sollten

Wenn es um den Umgang mit EORI-Nummern geht, sorgt PUREPROGRESS für einen reibungslosen und effizienten Ablauf. Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung und Verwaltung Ihrer EORI-Nummer und unterstützen Sie bei der Erfüllung der notwendigen Anforderungen für die Zollabfertigung, sowohl innerhalb der EU als auch international. Vertrauen Sie darauf, dass wir den Prozess nahtlos und mühelos gestalten.

Was sind EORI-Nummern?

Seit dem 1. November 2009 müssen Unternehmen und Privatpersonen in der Europäischen Union (EU) für die meisten Import- und Exportaktivitäten eine EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification) haben. Diese eindeutige Kennung vereinfacht die Zollverfahren und ersetzt die frühere Zollnummer.

Für Unternehmen oder Selbstständige, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen möchten, ist eine EORI-Nummer für die Zollabfertigung unerlässlich. Ohne sie können die Zollverfahren nicht abgeschlossen werden, es sei denn, der Importeur ist eine Privatperson.

Für Exporte ist eine EORI-Nummer auch für Sendungen mit einem Wert von über 1.000 EUR oder einem Gewicht von über 1.000 kg erforderlich. Für kleinere Exporte ist eine EORI-Nummer nicht erforderlich. In Deutschland und der Schweiz gelten besondere Regeln für die Erlangung einer EORI-Nummer. Unser Team hilft Ihnen bei der Beantragung und stellt sicher, dass Sie die lokalen und EU-Zollvorschriften einhalten.

Wie beantrage ich eine EORI-Nummer?

Sie können eine deutsche EORI-Nummer auf zwei Arten kostenlos beantragen: indem Sie das Antragsformular ausfüllen und per E-Mail oder Fax an die Generalzolldirektion senden, oder über das Kundenportal für Bürger und Unternehmen.

EORI-Antrag über Formular 0870a

Schritt-für-Schritt-Prozess:

  1. Um eine EORI-Nummer zu beantragen, können Sie das Antragsformular hier herunterladen: Antrag auf eine EORI-Nummer. Füllen Sie es online aus, drucken Sie alle Seiten aus und unterschreiben Sie das Formular.
  2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Fax an die Generalzolldirektion (Kontaktinformationen auf der ersten Seite).
  3. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie in der Anleitung zum Ausfüllen des Antrags.

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Laden Sie die erforderlichen Dokumente herunter:

Quelle: eClear

EORI-Antrag über das Portal für Bürger und Unternehmen

Sie können eine EORI-Nummer elektronisch über das Kundenportal für Bürger und Unternehmen unter www.zoll-portal.de beantragen. Wenn Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich einfach hier an: Login Bürger- und Geschäftskundenportal.

Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie sich mit Ihrem Elster-Zertifikat anmelden, um Ihre Identität als bevollmächtigter Vertreter oder als Privatperson zu überprüfen. Sobald Sie eingeloggt sind, können Sie Ihren EORI-Antrag einreichen und, falls erforderlich, Ihre Daten im Zollsystem aktualisieren.

Wenn Sie eine Zollabfertigung benötigen, bevor Ihre EORI-Nummer erteilt wird, können Sie mit Hilfe Ihres Zollagenten (z.B. PUREPROGRESS GmbH) vorgehen, indem Sie die Transaktionsnummer Ihres EORI-Antrags angeben.

Quelle: Mintsoft

FAQs

In einigen Ländern entspricht die EORI-Nummer direkt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Allerdings hat jedes Land sein eigenes System für die Vergabe der EORI-Nummer, und es gibt keine standardisierten Formate. Einige Länder können zusätzliche Codes wie „B01“ einfügen oder Nullen vor oder nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügen, die dann die EORI-Nummer bildet.

In Deutschland ist die EORI-Nummer von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer getrennt und kann nicht mit dieser Methode abgeleitet werden.

Die Zeit, die benötigt wird, um eine EORI-Nummer zu erhalten, kann von Land zu Land variieren und von einigen Stunden bis zu mehreren Tagen reichen. In manchen Fällen kann es Wochen dauern, bis Ihre EORI-Nummer zugeteilt wird. In der Zwischenzeit können die Waren jedoch oft auch ohne EORI-Nummer verzollt werden. Dazu müssen Sie in der Regel eine Transaktionsnummer aus Ihrer EORI-Registrierung (in Österreich) vorlegen oder eine Bestätigungs-E-Mail/ein Fax einreichen, das die Übermittlung Ihres EORI-Antrags belegt.

Eine EORI-Nummer ist für Händler erforderlich, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen möchten. Sie ist auch für Exporte im Wert von über 1.000 EUR oder mit einem Gewicht von mehr als 1.000 kg erforderlich. Die EORI-Nummer wird sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen vergeben, die eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben, einschließlich kleiner Unternehmen und Unternehmen in der Landwirtschaft. Privatpersonen können eine EORI-Nummer beantragen, wenn sie mehr als 10 Sendungen pro Jahr exportieren oder importieren.

Einige Unternehmen, die regelmäßig aus Fernost importieren, schreiben die EORI-Nummer automatisch auf die Rechnung des Lieferanten. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass Sie in die Adresszeile schreiben, dass Sie in der Rechnungsadresse auch Ihre EORI-Nummer angeben. Diese Vorgehensweise kann dem Zollbeamten helfen, die Sendung schneller abzufertigen. Dasselbe gilt für Sendungen, die Sie selbst in ein Nicht-EU-Land schicken.
Es besteht jedoch generell keine Verpflichtung, die EORI-Nummer auf der Rechnung anzugeben.

Wichtig: Eine EORI-Nummer ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Bei der Beantragung eines Carnet ATA
  • Für die Registrierung von Umzugsgut (Umzugsgut)
  • Für innergemeinschaftliche Lieferungen (Sendungen innerhalb der EU)

Für weitere Informationen über EORI-Nummern wenden Sie sich bitte an das folgende Büro:

Büroadresse

  • Generalzolldirektion, Büro Dresden
  • Verwaltung von Stammdaten
  • Carusufer 3-5
  • D-01099 Dresden

Postanschrift

  • Generalzolldirektion
  • Dienstort Dresden
  • Stammdatenmanagement
  • Postfach 10 07 61
  • D-01077 Dresden

Kontakt Details

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