Alle Informationen zur Verzollung
Was ist eine Verzollung?
Als Zollabwicklung oder auch Zollabfertigung bezeichnet man die Anwendung eines zollrechtlichen Verfahrens.
Von einer Verzollung spricht man z.B. dann, wenn Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird.
Wir haben alle Informationen zur Verzollung für Sie zusammengeführt und darüber hinaus
die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema für Sie ausführlich beantwortet.
Gewerbliche Einfuhr
Immer dann, wenn Sie Waren gewerblich aus der Schweiz ausführen oder in die Schweiz einführen möchten, müssen diese zollrechtlich angemeldet werden. Das gleiche gilt für Waren, die aus der EU in ein Nicht-EU Land ausgeführt werden sollen bzw. aus einem Nicht-EU Land in die EU eingeführt werden sollen. Gewerbliche Waren müssen immer zollrechtlicht angemeldet werden, auch bei Kleinstmengen. Es gibt hier also keine Freigrenzen wie etwa beim privaten Reiseverkehr.
Private Einfuhr
Waren, die von Privatpersonen in ein Land eingeführt werden, sind bis zu einer bestimmten Grenze komplett einfuhrabgabenbefreit oder zumindest zollfrei. Sollten Sie jedoch genehmigungspflichtige Waren importieren möchten, so sind für diese Waren ebenfalls die entsprechenden Zollanmeldungen vorzunehmen. Das gleiche gilt für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Bei diesen muss immer eine Einfuhrverzollung vorgenommen werden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Der Grund hierfür ist, dass der Zoll die Abgaben (Zölle + MWST) direkt bei der Einfuhr erhebt und Ihnen die Entrichtung der Abgaben bestätigen muss, damit Sie das Fahrzeug später zum Straßenverkehr zulassen können.
Verzollung Schweiz
Sofern Sie Waren in die Schweiz transportieren lassen möchten, müssen Sie diese mit einer entsprechenden Meldung an den Zoll deklarieren: mit einer Verzollung. Schweizererseits werden alle Verzollungen über das System e-dec durchgeführt. Eine Liste aller Schweizer Zollstellen, deren Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie direkt auf der Seite der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV.
In Thayngen steht Ihnen unser Zollbüro für die Durchführung von Verzollungen in die Schweiz oder aus der Schweiz gerne zur Verfügung:
PUREPROGRESS GmbH
Zollstr. 77
8240 Thayngen
Schweiz
E-Mail: anfrage@pureprogress.ch
Tel. +41 44 512 14 35
Öffnungszeiten: Montag – Freitag 07:00 – 17:30 Uhr
Zollabwicklung in anderen Ländern
Abhängig vom Bestimmungsland und vom Transportweg der Ware in das Zielland müssen wir unterscheidliche Zollverfahren anwenden. Bei Transporten innerhalb Europas auf dem Landweg kann es Sinn machen, dass wir ein Transit-Dokument T1 oder T2 erstellen. Anschließend können wir eine Verzollung im Zielland durchführen.
Gehört das Bestimmungsland jedoch zur EU und sind die weiteren Voraussetzungen der EU Verzollung erfüllt, so können wir auch eine sog. EU Verzollung durchführen, siehe „Was ist eine EU Verzollung„.
Möchten Sie Waren über mehrere Transportmittel bis ins Bestimmungsland transportieren z.B. via PKW und dann via Fähre, so können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein. Es ist auch möglich, dass wir Dokumente mehrfach neu ausstellen müssen. Dies wäre z.B. ein T1 Dokument bis zur EU Aussengrenze und ein Anschluß-T1 von dem Land, in dem die Fähre ankommt bis zum Bestimmungsland.
Wie ist eine Verzollung aufgebaut?
Eine Verzollung oder auch Zolldeklaration ist immer strukturiert nach einem Schema aufgebaut. Das Prinzip gleicht dabei in etwa einem Fragenkatalog. Dabei müssen wir alle Fragen des Fragenkatalog in jeder Verzollung beantworten. Lediglich die Antworten auf den Fragenkatalog und die zugehörigen Dokumente unterscheiden sich jedoch für jeden Vorgang.
Wirtschaftsbeteiligte
In jeder Verzollung müssen wir mindestens den Importeur (teilweise auch Anmelder genannt) angeben. Zusätzlich möchte der Zoll in der Regel die Daten zum Versender der Ware wissen. Sofern der tatsächliche Warenempfänger vom Importeur oder Anmelder abweicht, möchte der Zoll diesen ebenfalls wissen.
EORI Nummer
Jeder Wirtschaftsbeteiligte der EU muss sich seit mehreren Jahren im System des Zolls der Europäischen Union registrieren. Dies ist immer dann notwendig, wenn er Import- oder Exportgeschäfte tätigen möchten. Die Registrierung geschieht über die sogenannte EORI Nummer. Mehr dazu erfahren Sie direkt in unserem Fachbeitrag zur EORI Nummer.
Art des Geschäfts
Auch die Art des Geschäfts ist für den Zoll wichtig. Handelt es sich um eine Rücksendung von Waren oder um einen normalen Kauf / Verkauf. Haben Sie die Waren nur gemietet? Sind es evtl. sogar Hilfsgüter oder andere unentgeltliche Leistungen? Diese Daten bestimmen einerseits das Zollverfahren und andererseits die Abgaben. Zudem fließen diese Daten in die Statistiken des Deutschen Bundesamts für Statistik DESTATIS bzw. des Schweizer Bundesamts für Statistik.
Zolltarifnummer
Zusätzlich zur Art des Geschäfts, den Angaben zu den Wirtschaftsbeteiligten und ggf. deren EORI Nummern müssen wir auch Informationen zur Ware deklarieren. Dies geschieht im ersten Schritt mit der richtigen Zolltarifnummer. Die Zolltarifnummer stellt eindeutige Einreihung der Ware in den Zolltarif dar. Abhängig vom Material und ggf. Verwendungszweck der Ware, tarifieren wir diese in einem anderen Kapitel harmonisierte Systems (HS) ein. Jede Ware kann jedoch nur exakt einer Zolltarifnummer zugeordnet werden. Das harmonisierte System umfasst daher insgesamt 21 Abschnitte mit 99 Kapiteln und über 5000 Unterpositionen. Dadurch ist sichergestellt, dass jede Ware genau eine Zolltarifnummer hat.
Die Zolltarifnummer bestimmt auch die Verbote und Beschränkungen, die für diese Warenart bei der Aus- / Einfuhr zu beachten sind. Weiter legt die Zolltarifnummer beim Import die Höhe der Einfuhrzölle und ggf. der MWST fest. Neben der Zolltarifnummer möchte der Zoll auch die genaue Warenbezeichnung inkl. aller relevanter Informationen wissen.
Incoterms 2020
Als Incoterms bezeichnet man festgelegte Lieferbedingungen zwischen Verkäufer und Käufer einer Ware. Hier gelangen Sie direkt zur ICC Germany und den aktuellen Incoterms 2020. Den Incoterm des Handelsgeschäfts müssen wir ebenfalls in der Verzollung angeben.
Wertangaben
Für alle Waren muss gem. Zollrecht und Unionszollkodex ein Warenwert festgelegt werden. Selbst wenn die Ware aus subjektiver Sicht wertlos ist, so hat diese dennoch einen statistischen Wert. Wenn Sie beispielsweise ein defektes Auto nach Deutschland importieren möchten, hat dieses nie einen Wert von 0 EUR. Es besitzt immer einen gewissen Schrott-Wert. So ist es aus zollrechtlicher Sicht bei allen Waren. Das Zollrecht kennt also keine Nullwerte. Auf den statistischen Wert kommen zudem teilweise Auf- oder Abschläge. Dies kann je nach Incoterm für Frachtkosten, Versicherungskosten usw. sein. Diese Kosten beeinflussen den zu versteuernden und zu verzollenden Betrag.
Häufig gestellte Fragen zur Verzollung
Nachfolgend haben wir die am häufigsten gestellten Fragen aufgezählt und beantwortet. Dabei geht es um die verschiedensten damit zusammenhängenden Themen. Diese sind die Selbstverzollung oder die Durchführung einer Verzollung aus rechtlicher Sicht (Verzollungsvollmacht + Zahlungsbedingungen). Wir erhalte jedoch auch oft Fragen zu den Kosten, der Dauer und den verschiedenen Zollverfahren. Sie können uns auch gerne kontaktieren, falls Ihre Frage hier nicht aufgeführt wurde.
Welche Arten von Verzollungen gibt es?
Je nach Art des Geschäfts und Behandlung der Ware gibt es viele verschiedene Zollverfahren. Ein klassisches Zollverfahren ist das „Verfahren zur Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr“. , Dieses wird wahrscheinlich auch am häufigsten angewendet wird. Daneben gibt es jedoch noch weitere Sachverhalte und Konstellationen. Dies kann z.B. bedeuten, dass eine Firma Ware im Ausland bearbeitet („veredelt“). Hierdurch müssen wir das Verfahren der passiven / aktiven Veredelung anwenden.
Bei der Ein- und Ausfuhr sind zudem jeweils unterschiedliche Verfahrenscodes vorgegeben. Aus Sicht der EU ist die klassische Einfuhr (Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr) z.B. dem Verfahren 40 00 zugeschrieben. Gibt es beispielsweise ein vorangehendes Verfahren wie eine Ausfuhr aus der EU (Verfahren 10 00), so ändert sich das Verfahren der Einfuhr entsprechend. Es wird neu zu: 40 10 (Einfuhr = 40, mit vorhergehender Ausfuhr aus der EU = 10).
Wenn eine Firma Waren im Ausland bearbeitet, müssen wir wiederum andere Verfahrencodes anwenden. Ebenfalls wenn Ware später wieder in unverändertem Zustand zurückkommt, also ohne Bearbeitung der Ware.
Sprechen Sie uns auf Ihren individuellen Fall an und wir erklären Ihnen gerne das entsprechende Verfahren.
Kann man eine Verzollung auch selbst machen?
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie eine Verzollung auch selbst durchführen. So bietet die deutsche Zollverwaltung z.B. ein Tool namens IZA (Internetzollanmeldung), mit dem dies möglich ist. Auch die Schweizer Behörden bieten mit „e-dec web“ eine Lösung, die gängigsten und einfachsten Verfahren ohne Zollagent durchzuführen. Anspruchsvolle Verfahren, bei denen besonders viele Fehler gemacht werden können, sind jedoch beim Deutschen und Schweizer Zoll nur mit einer kommerziellen Lösung möglich.
Was ist eine Verzollungsvollmacht?
In verschiedenen Fällen und je nach Konstellation ist es erforderlich, dass Sie eine Verzollungsvollmacht ausfüllen. Erst dann kann eine Zollagentur eine zollrechtliche Handlung für Sie vornehmen. Ein Beispiel ist, wenn Sie eine Erklärung in eigenem Namen abgeben müssen, der Zollagent Sie jedoch vertreten soll. Dann benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, dass er die Anmeldung / Erklärung in Ihrem Namen abgeben darf.
Wie funktioniert eine Verzollung in der Schweiz?
Für die Einfuhr von Waren in die Schweiz gibt es gesonderte Regelungen im Vergleich zur Einfuhr in die EU oder in andere Länder. Hier gibt es nicht etwa einen Unionszollkodex, da die Schweiz keiner Zollunion angehört. Stattdessen gilt das Schweizer Zollrecht. Dessen Bestimmungen gelten in Verbindung mit den abgeschlossenen Freihandelsabkommen der Schweiz. Dadurch wird es ermöglicht, dass Sie Waren zollbefreit in die Schweiz einführen können. Gleichzeitig können Sie so auch Waren unter gewissen Voraussetzungen zollfrei aus der Schweiz z.B. nach Deutschland einführen. Mehr dazu erfahren Sie in unter dem Punkt Verzollung Schweiz.
Was ist ein Verzollungsauftrag?
Damit ein Zollagent eine Verzollung für Sie durchführen kann, benötigt dieser einen Verzollungsauftrag von Ihnen. In der Regel geschieht dies durch eine schriftliche Beautragung Ihrerseits, z.B. per E-Mail. In manchen Fällen wie z.B. der Einfuhr von Postsendungen, nimmt die Deutsche oder Schweizer Post die Verzollung unter Umständen auch automatisch vor. Der Grund hierfür ist, dass ohne Zollabwicklung keine Ware in das Bestimmungsland eingeführt werden darf.
Wie lange dauert eine Verzollung?
Die Dauer einer Verzollung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So kann eine einfache Verzollung in weniger als einer Stunde erledigt werden. Dies ist jedoch nur ohne unterschiedliche Warenarten und mit allen vorgegebenen Informationen möglich. Dazu gehört u.a. die Zolltarifnummer sowie alle benötigten Dokumenten und Nachweise. Andererseits kann eine Verzollung auch sehr aufwändig sein. Wenn wir z.B. im Voraus Abklärungen machen müssen, Ausfuhrgenehmigungen oder Einfuhrbewilligungen einholen müssen. Oder wenn es viele verschiedene Warenarten sind und zusätzlich keine Liste der Zolltarifnummern vorliegt.
Was ist ein Verzollungsnachweis?
Als Verzollungsnachweis bezeichnet man einen Nachweis, dass Ware ordnungsgemäß in ein zollrechtliches Verfahren. Dies kann z.B. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sein. Es handelt sich also um einen Einfuhrabgabenbescheid / Steuerbescheid. Bei der Einfuhr in die Schweiz ist auch die Rede von der sogenannten elektronischen Veranlagungsverfügung eVV MWST / Zoll. Besonders bei Lieferungen auf direktem Wege aus Deutschland in die Schweiz möchten viele Firmen direkt bei der Zustellung bereits einen Verzollungsnachweis. Dieser beweist, dass der Fahrer die Ware gesetzeskonform über die Grenze gebracht hat. Da die elektronische Veranlagungsverfügung jedoch meist erst nach einigen Tagen zur Verfügung steht, genügt hier meistens auch eine (abgestempelte) Einfuhrliste. Dort sind alle Waren aufgeführt. Dies ist also der Nachweis, dass die Daten an die Zollstelle übermittelt wurden.
Wie viel kostet eine Verzollung?
Die Kosten einer Verzollung hängen ganz davon ab, wie aufwändig die Zollabwicklung der Sendung ist. Sind es viele verschiedene Warenarten, die der Mitarbeiter der Zollagentur (der sogenannte Zolldeklarant) erfassen muss? Muss er evtl. sogar noch die Zolltarifnummern recherchieren, so ist der Aufwand hoch. Diese Kosten muss die Zollagentur an den Kunden weitergeben. Arbeitet der Kunde jedoch proaktiv an der Vorbereitung der Verzollung mit, so kann sich der Arbeitsaufwand reduzieren. Wenn der Kunde zum Beispiel die Zolltarifnummern zur Verfügung stellt kann die Zollagentur effizienter arbeiten. Diesen Kostenvorteil kann sie an den Kunden weitergeben. Einen guten ersten Einblick können Sie sich über unsere Preisliste verschaffen.
Was ist ein Verzollungsereignis?
Haben Sie im Tracking bzw. in der Sendungsverfolgung Ihrer Paketsendung den Status „Verzollungsereignis“ gesehen? Dies bedeutet, dass die Sendung derzeit verzollt wird bzw. auf die Verzollung wartet. Die Post kontaktiert den Versender / Empfänger, sofern sie noch weitere Dokumente oder Informationen benötigt. Bitte bedenken Sie, dass die Post täglich tausenden von Sendungen hat, die sie verzollen muss. Je nachdem, wie aufwändig und dringend die Sendung ist kann die Verzollung daher auch mitunter mehrere Tage dauern. Dies ist teilweise auch abhängig davon, ob alle Dokumente und Informationen vorliegen.
Wer bezahlt die Verzollung?
Abhängig von den Incoterms, die bei Geschäftsabschluss zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart werden, bezahlt entweder der Versender oder der Importeur die Kosten der Zollagentur. Wenn nichts vereinbart wurde und Sie die Ware z.B. selbst abholen, so können Sie immer davon ausgehen, dass Sie die Verzollung der Ware als Käufer selbst bezahlen müssen. Der Verkäufer will in einigen Fällen nichts mit der Zollabwicklung zutun haben und verkauft daher mit der Lieferbedingung EXW „ex works / ab Werk“.
Was ist eine T1 Verzollung?
Beim T1 handelt es sich um ein zollrechtliches Verfahren. Dieses wird beispielsweise angewendet, wenn Sie Waren unverzollt im Transit durch ein Land bringen möchten. Das T aus „T1“ steht also für Transit und für die Berechtigung, dass Sie die Ware transportieren dürfen, ohne dass Sie diese verzollen müssen. So können Sie Waren aus der Schweiz nach Polen z.B. im Transit durch Deutschland bewegen, also unverzollt. Dies hat den Vorteil, dass nicht deutsche und polnische Einfuhrabgaben anfallen sondern nur die polnische MWSt und ggf. polnische Zölle.
Bei einer umgangssprachlichen „T1 Verzollung“ geht es also um die Erstellung des T1 (also eben keiner Verzollung), sodass Sie die Ware im Transit durch das entsprechende Gebiet fahren dürfen. Anschließend können wir im Bestimmungsland eine Verzollung für Sie durchführen.
Wo findet die Verzollung statt?
Abhängig vom zollrechtlichen Verfahren kann die Verzollung an unterschiedlichen orten stattfinden. So ist es einerseits möglich, dass wir Ware, die von Deutschland in die Schweiz kommt, am Schweizer Flughafen verzollen, da dies die erste Zollstelle ist, bei der die Ware im Land eintrifft. Es könnte z.B. auch die Schweizer Autobahngrenze in Basel sein, wenn die Waren hierüber in die Schweiz gebracht werden. Es wäre also auch hier wieder die erste Zollstelle im Land. Das gleiche gilt auch für Einfuhrverzollung nach Deutschland. Kommt die Ware im Hamburger Hafen an, so können wir diese direkt dort verzollen. Andererseits ist es aber auch möglich, dass Sie Ware unverzollt „im Transit“ durch ein Land fahren und wir diese erst bei der Bestimmungszollstelle am Ort des empfängers für Sie verzollen. Man spricht dann von einer Durchfuhr im „Transitverfahren“, z.B. T1 oder T2.
Die Verzollungsdienstleistung kann jedoch ortsunabhängig erfolgen. So können wir für Sie von Zürich aus Verzollungen an jeder Schweizer oder Duetschen Zollstelle durchführen.
Was ist eine provisorische Verzollung?
Nur bei der Einfuhr in die Schweiz gibt es eine sogenannte „provisorische Verzollung“. Provisorisch bedeutet vorläufig (Quelle: Duden). Diese Zollanmeldung können Sie bzw. Ihr Zollagent also später noch ändern. Genauer kommt dieses Verfahren dann zur Anwendung, wenn Sie Waren beispielsweise ohne Ursprungsnachweis und somit zollpflichtig in die Schweiz einführen. Die elektronische Veranlagungsverfügung, also der Schweizer Steuerbescheid, wird nur vorläufig festgesetzt und wir können diesen nachträglich noch für Sie korrigieren. Ware wird also ohne Präferenznachweis zollpflichtig in das Land eingeführt – die Einfuhrzölle müssen bezahlt werden. Sobald später jedoch der Ursprungsnachweis entsprechend der Anforderungen der Freihandelsabkommen vorliegt, können wir ein Gesuch bei der Zollstelle einreichen und die elektronische Veranlagungsverfügung wird korrigiert. So können wir die Zollabgaben im Nachhinein für Sie zurückfordern.
Wichtig dabei ist zu wissen, dass der Zollagent in einem Fall wie oben beschrieben, immer das Verfahren der provisorischen Verzollung anwenden muss. Sofern dieser die Einfuhrverzollung als „definitiv“ und nicht als „provisorisch“ anmeldet, ist später keine Änderung mehr möglich. In so einem Fall wären also die entrichteten Zollabgaben trotz nachträglich vorhandenem Ursprungsnachweis verloren.
Ab wann muss eine Verzollung gemacht werden?
Je nach Land der Einfuhr und abhängig davon, ob es privat oder gewerblich ist, gibt es unterschiedliche Wertgrenzen. Teilweise müssen Sie der Sendung auch für die Ausfuhr der Ware bereits entsprechende Dokumente oder Begleitpapiere beilegen. Für Transporte in die Schweiz haben wir dies hier zusammengefasst: Begleitdokumente für den Versand in die Schweiz
Was ist eine EU Verzollung?
Bei der EU Verzollung handelt es sich um ein spezielles zollrechtliches Verfahren der EU (sog. Verfahren 42). Damit können wir für Sie Waren aus einem Dritt- oder EFTA-Land wie der Schweiz in ein Land der EU einführen, ohne, dass MWST anfällt. Eine EU Verzollung können wir immer dann durchführen, wenn der Importeur der Sendung (der sog. Anmelder) nicht aus dem Land kommt, an dem die Ware in die EU kommt.
Ein Beispiel wäre z.B. die Einfuhr von Waren aus der Schweiz nach Frankreich über die Deutsche Grenze. Hier können wir eine EU Verzollung durchführen, da die Ware über eine andere Grenze kommt als die französische. Würde die Ware jedoch aus der Schweiz nach Frankreich gehen und über eine Schweiz-französische Grenze in die EU kommen, so wäre eine EU Verzollung nicht möglich. In so einem Fall müssten wir eine „normale“ Verzollung im 40er Verfahren anwenden, bei der dann wiederum französische MWST anfällt.