Was ist die EORI Nummer?
Die EORI Nummer (früher Zollnummer) dient zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber dem Zoll. Sie können die EORI Nummer kostenfrei und ohne Verpflichtungen beantragen. Mehr zur EORI Nummer.
Seit dem 1. November 2009 gibt es im Zollwesen der EU die sogenannte EORI Nummer im Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Darunter versteht man eine Identifizierungsnummer von Wirtschaftsbeteiligten in einem Zollverfahren. EORI steht hierbei für „Economic Operators’ Registration and Identification System“. Durch die EORI Nummer soll die automatisierte Datenverarbeitung im Zollsystem erleichtert werden.
Jeder Wirtschaftsbeteiligte kann grundsätzlich nur eine EORI Nummer haben. Dabei wird diese in der Regel vom Mitgliedsstaat ausgegeben. Dies bedeutet, dass eine deutsche Firma ihre EORI Nummer immer von der deutschen Zollverwaltung erhält. Eine polnische Firma erhält ihr EORI Nummer von der polnischen Zollverwaltung usw. Eine Ausnahme stellt lediglich die Konstellation dar, in der die Firma aus einem Drittland kommt. Dies kann beispielsweise die Schweiz sein. Da das Drittland nicht zur EU gehört, müsste ein Unternehmen aus diesem Staat in einem EU Land eine EORI Nummer beantragen, z.B. Deutschland.
Welche Rolle spielt die EORI Nummer im Ausfuhrbegleitdokument?
Wenn Sie Waren aus der EU in ein Drittland ausführen möchten, brauchen Sie grundsätzlich eine EORI-Nummer. Diese muss vom Zollagenten im Ausfuhrbegleitdokument an verschiedenen Stellen eingetragen werden. Zum einen im Feld des Ausführers, welcher die Ware aus der EU ausführt. Dies ist immer der Verkäufer der Ware. In der Regel ist dies gleichzeitig auch der Versender der Ware. Wenn die Ware jedoch bei einer anderen Firma gelagert und abgeholt wird, die die Waren beispielsweise an eine deutsche Firma verkauft, welche die Waren dann wiederum aus der EU ausführt, so ist der Ausführer derjenige, der die Rechnung auf die Firma ins Ausland ausstellt. Zum anderen muss die EORI Nummer im Ausfuhrbegleitdokument im Feld des Anmelders angegeben werden. Dies ist normalerweise der Zollagent. Wenn der Ausführer allerdings selbst die Zollanmeldung erstellt, so ist er nicht nur der Ausführer, sondern gleichzeitig auch der Anmelder.
Aufbau der EORI- / Zollnummer
Die EORI Nummer (früher „Zollnummer“ genannt) ist grundsätzlich immer gleich aufgebaut. Sie besteht aus dem zweistelligen Länder-Präfix, gem. ISO-Code 3166, z.B. „DE“ für Deutschland, „IT“ für Italien etc. Danach folgt für in Deutschland registrierte EORI Nummern eine zufällige Nummer, die entweder 17- oder neunstellig ist. Ein Beispiel wäre z.B. die Nummer DE123456789987654 für eine EORI Nummer aus Deutschland. Während es in Deutschland eine zufällige Nummer hinter dem Länder-Präfix ist, ist die EORI Nummer in anderen Ländern anders aufgebaut. Das Präfix ist zwar gleich aufgebaut, gem. ISO-3166, aber die Nummer dahinter folgt einer Vorgabe. In der tschechischen Republik entspricht die EORI Nummer beispielsweise dem Präfix „CZ“ und danach der IČO (tschechische Identifikationsnummer), z.B. CZ07846461. Jede EORI Nummer kann unter folgendem Link auf Gültigkeit geprüft werden: Bestätigung der EORI Nummer
Wer braucht eine EORI Nummer?
Grundsätzlich benötigt jeder Gewerbetreibender, also Firmen und Selbständige, der Waren aus der EU im Wert von über 1000 EUR oder mit einem Gewicht von mehr als 1000kg ausführen möchte, eine EORI Nummer. Privatpersonen brauchen nicht zwingend eine EORI Nummer, können diese aber dennoch beantragen. Wenn Sie als Gewerbetreibender keine EORI Nummer besitzen, aber eine benötigen, so müssen Sie eine EORI Nummer beantragen. Unter Umständen ist die Ausfuhr jedoch ausnahmsweise auch ohne EORI Nummer möglich. Mehr dazu unten.
Wie funktioniert die Beantragung?
Eine EORI Nummer können Sie auf der Seite des deutschen Zolls beantragen. Oben rechts auf der Seite finden Sie die Links zu den verschiedenen Formularen. Auf den hinteren Seiten des Formulars finden Sie außerdem eine Ausfüllhilfe. Nachdem Sie alle nötigen Felder ausgefüllt haben, können Sie das unterschrieben Formular an die dort angegebene E-Mail Adresse des Zolls senden. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen haben, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: anfrage@pureprogress.ch
Abfertigung ohne EORI-Nr.
Wenn Sie eine EORI Nummer für eine dringende Ausfuhr benötigen, aber keine besitzen, so kann die Abfertigung auch bereits mit dem Antrag auf EORI Nummer freigegeben werden. Da die Vergabe der EORI Nummer bis zu zwei Wochen dauern kann, zeigt der deutsche Zoll hier Kulanz und lässt Sie die Ausfuhranmeldung auch ohne EORI Nummer durchführen. Hierfür müssen aber gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Sie müssen den Antrag auf EORI Nummer auf der Internet-Seite des Zolls ausdrucken und das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die E-Mail Adresse des Zolls senden. Die E-Mail Adresse finden Sie auf der ersten Seite des Formulars.
Nachdem Sie die E-Mail an die zentrale EORI-Nummern Vergabestelle, dem Zollamt in Dresden geschickt haben, erhalten Sie automatisch eine Empfangsbestätigung der E-Mail. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf EORI Nummer und die Empfangsbestätigung des Zolls benötigen wir, als Zollagentur, zur Vorlage beim Binnenzollamt. Damit ist die Abfertigung auch möglich, ohne dass die EORI Nummer bereits erteilt wurde.
Weiterführende Links zum Thema EORI Nummer
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