Was ist ein Ausgangsvermerk?

Das Wichtigste in Kürze: Der Ausgangsvermerk (AgV oder auch AVM) ist der Nachweis darüber, dass Sie Waren aus der EU ausgeführt haben. Diesen erstellt das System des deutschen Zolls automatisch bei Grenzübertritt, wenn das Ausfuhrbegleitdokument gescannt wird.

In der komplexen Welt des internationalen Handels und der Zollabwicklung stellt der Ausgangsvermerk eine entscheidende Rolle dar. Er dokumentiert, dass Waren korrekt aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Landes ausgeführt wurden. Für Exporteure ist dieser Vermerk oft unerlässlich, um von zollrechtlichen Vorteilen zu profitieren und ihre internationalen Geschäfte reibungslos abzuwickeln. Doch was genau ist der Ausgangsvermerk, warum ist er so wichtig und wie wird er erlangt? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen nach.

Was ist der Ausgangsvermerk?

Der Ausgangsvermerk ist ein Nachweis, den die Zollbehörden ausstellen. Er bescheinigt, dass Waren das Zollgebiet der EU oder eines anderen zollrechtlichen Gebietes tatsächlich verlassen haben. Dieser Nachweis wird in der Regel elektronisch im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) der Zollbehörden erfasst und verarbeitet.

Warum ist der Ausgangsvermerk wichtig?

  1. Nachweis für die Ausfuhr: Der Ausgangsvermerk ist der offizielle Beleg dafür, dass die Waren das Zollgebiet korrekt verlassen haben.

  2. Steuerliche Vorteile: Für viele Exporteure ist der Ausgangsvermerk wichtig, um die Umsatzsteuerbefreiung für Exportlieferungen zu beanspruchen. Ohne diesen Nachweis kann der Exporteur in vielen Ländern die Umsatzsteuer nicht zurückfordern.

  3. Dokumentation: Bei eventuellen Kontrollen oder Prüfungen durch die Finanz- oder Zollbehörden dient der Ausgangsvermerk als wichtiger Beleg.

  4. Handelsabkommen: Für bestimmte internationale Handelsabkommen kann der Ausgangsvermerk notwendig sein, um von Zollpräferenzen oder anderen handelspolitischen Maßnahmen zu profitieren.

Wie erhält man einen Ausgangsvermerk?

Der Ausgangsvermerk wird durch die Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt, nachdem die Waren das Zollgebiet verlassen haben und alle zollrechtlichen Formalitäten erfüllt wurden. Die genauen Schritte können je nach Land variieren, aber in der Regel sind folgende Schritte notwendig:

  1. Anmeldung zur Ausfuhr: Die Waren müssen bei den Zollbehörden zur Ausfuhr angemeldet werden. Dies erfolgt meistens elektronisch und beinhaltet detaillierte Informationen über die Waren, den Empfänger, den Versandweg und andere relevante Daten.

  2. Kontrolle und Überwachung: Die Zollbehörden können die Waren kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und keine verbotenen Güter exportiert werden.

  3. Bestätigung des Warenaustritts: Nachdem die Waren das Zollgebiet verlassen haben, bestätigen die Zollbehörden dies im System und stellen den Ausgangsvermerk aus.

Fazit

Der Ausgangsvermerk ist im internationalen Handel von unschätzbarem Wert. Er bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern schützt Exporteure auch vor rechtlichen Problemen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der internationalen Geschäfte. Ein umfassendes Verständnis des Prozesses und die korrekte Handhabung sind daher für alle im Export tätigen Unternehmen essentiell.

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