Auto Import Schweiz - Leitfaden
Sie planen ein Fahrzeug in die Schweiz zu importieren? Mit Hilfe unserer „Auto Import Schweiz“-Checkliste ist dies kein Problem. Diese Anleitung wird Sie beim Import an die Hand nehmen und die einzelnen Punkte verständlich erkären. Dabei sprechen wir alle Schritte an, die zu unternehmen sind, vom Kauf über die Zollabwicklung bis hin zur Zulassung. Mithilfe dieses Guides erfahren Sie nicht nur die einzelnen Prozesse sondern wir halten auch einige Tipps bereit, wie Sie bares Geld sparen können.
(Berechnung ohne Gewähr)
Der Fahrzeug-Kauf im Ausland (Vorbereitung auf den Auto Import Schweiz)
Bereits beim Kauf des Fahrzeugs im Ausland gilt es einige Dinge zu beachten. Wenn Sie hier flexibel sind und die richtigen Tricks anwenden, können Sie später bares Geld sparen. Dabei erscheinen manche Angebote auf den ersten Blick zwar lukrativ, bei genauerem Hinsehen können Sie aber sogar ein besseres Auto für weniger Geld importieren.
Wahl des Fahrzeugs / CO2-Abgabe
Im Internet gibt es mittlerweile sehr viele Plattformen, über die Sie attraktive Angebote für ein neues Fahrzeug finden. Zwei Plattformen für Gebraucht- und Neufahrzeuge sind z.B. www.mobile.de und www.autoscout24.de, falls Sie das Fahrzeug in Deutschland kaufen möchten. Soll es ein Neuwagen sein oder genügt Ihnen auch ein gebrauchtes Fahrzeug? Die Angebote für Neuwagen im Ausland sind günstig. Doch beachten Sie: Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Kaufs weniger als 6 Monate im Ausland zugelassen waren, sind in der Schweiz CO2-abgabepflichtig. Ein vermeintliches Schnäppchen kann also nach Hinzurechnen der Verzollungskosten, der Einfuhrabgaben und der CO2-Abgabe später zu einem viel teureren Kauf werden, als zunächst angenommen. Hierbei sind Fahrzeuge mit kleinem Motor und somit weniger CO2-Ausstoß meist CO2-abgabenfrei. Doch gerade SUVs, Sportwagen oder andere Fahrzeuge mit
vielen PS können hier schnell teuer werden (siehe Bundesamt für Strassen).
Unser Tipp: Wenn Sie ein relativ neues Fahrzeug mit großem Motor möchten, achten Sie darauf, dass die 1. Inverkehrsetzung des Fahrzeugs mindestens 6 Monate zurückliegt. So sparen Sie bares Geld. Sollten Sie dennoch ein CO2-abgabepflichtiges Fahrzeug kaufen wollen, haben wir einen Spar-Tipp für Sie in Punkt 4.2. erklärt. Berechnen Sie jetzt online ob Ihr Fahrzeug CO2-abgabepflichtig ist: zum CO2-Abgabenrechner
Wahl des Verkäufers / Mehrwertsteuer Rückerstattung
Wenn Sie auf Online Automobil-Plattformen unterwegs sind, warten Millionen von Angebote auf Sie. Doch welchen Verkäufer und welches Angebot sollten Sie hier wählen? Spielt das wirklich eine Rolle ob das Auto von einem Händler verkauft wird oder geht das nicht auch von einer vertrauenswürdigen Privatperson?
Ja es spielt eine Rolle, denn hier können Sie viel Geld sparen. Gerade relativ junge, gebrauchte Fahrzeuge werden oftmals von mehrwertsteuer-pflichtigen Händlern verkauft. Dabei handelt es sich z.B. um Vorführwagen, Mietfahrzeuge, Leasing-Rückläufer, Firmenwagen etc. Wenn Sie bei der Fahrzeug-Ausschreibung sehen, dass die „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ist bzw. das Angebot „inkl. 19% MWST“ ist, dann können Sie später nämlich die deutsche Steuer zurückerstattet bekommen.
Würden Sie also ein Auto für 11.000 EUR von einer Privatperson kaufen, würden Sie keine Steuer zurückerstattet bekommen, da Sie auch keine deutsche Steuer bezahlt haben. Würden Sie das gleiche Auto von einem mwst-pflichtigen Händler für 11.900 EUR kaufen, so bekämen Sie 1.900 EUR zurückerstattet. Trotzdem das Auto für 11.900 EUR (inkl. MWST) also auf den ersten Blick teurer ist, sind Sie insgesamt günstiger dran. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie von Händlern, die keine Mehrwertsteuer ausweisen (können) auch keine MWST zurückbekommen. Dies liegt daran, dass es sich hier um einen Sonderfall handelt (nicht steuerpflichtig).
Übrigens: Die deutsche Mehrwertsteuer(-Kaution) wird Ihnen nicht etwa an der Grenze zurückerstattet. Nach der Ausfuhr des Fahrzeugs aus der EU erhalten Sie einen sog. Ausgangsvermerk (PDF-Dokument). Diesen braucht der deutsche Verkäufer als Nachweis, dass das Rechtsgeschäft kein steuerpflichtiger Inlandsverkauf war, sondern dass das Fahrzeug aus Deutschland ausgeführt wurde (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Dadurch kann er Ihnen die zuvor einbehaltene Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer zurücküberweisen. Am besten besprechen Sie dieses Thema vorab mit dem Verkäufer um Missverständnissen vorzubeugen und/oder Sie halten vertraglich fest, dass die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nach der Ausfuhr durch den Händler erfolgen muss.
Die Ausfuhr des Fahrzeugs (Auto importieren aus Deutschland)
Bei der Vorbereitung zur Überführung gilt es einige Dinge zu berücksichtigen, damit Sie später bei der Zollabwicklung und im Falle einer Polizei- oder Zoll-Kontrolle keine Probleme bekommen. Bei einer nicht ordnungsgemäßen zollrechtlichen Abwicklung des Ausfuhrverfahrens kann es außerdem im schlimmsten Fall z.B. dazu führen, dass die deutsche MWST-Kaution nicht zurückerstattet wird.
Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD)
Bevor Sie das in Deutschland gekaufte Fahrzeug nun in die Schweiz einführen können, müssen Sie das Fahrzeug zunächst aus Deutschland ausführen. Hierfür muss ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument, auch ABD genannt, erstellt werden. Dieses können Sie entweder selbst erstellen oder von einer Zollagentur erstellen lassen. Nachdem die Ausfuhrfreigabe vom Zollamt erteilt wurde, darf das Fahrzeug aus Deutschland ausgeführt werden.
Wir erstellen gerne das Ausfuhrbegleitdokument für Sie bzw. für den Verkäufer, bitte kontaktieren Sie uns.
Ausfuhrkennzeichen und Versicherung
Für den Transport des Fahrzeugs auf eigener Achse muss dieses mit einem Kennzeichen versehen werden. Dabei ist es allerdings nicht erlaubt, ein Schweizer Kontrollschild zu verwenden. Es muss sich also um ein spezielles Ausfuhrkennzeichen handeln. Dieses bekommen Sie kostenpflichtig direkt bei der Zulassungsstelle in Deutschland am Ort des Verkäufers des Fahrzeugs. Dabei muss gleichzeitig auch eine Versicherung abgeschlossen werden. Somit sind Sie und andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt. Die Kosten für das Ausfuhrkennzeichen liegen je nach Zulassungsstelle und Versicherung bei ca. 20-100 EUR.
Alternativ kann das Fahrzeug auch mit dem regulären deutschen Kennzeichen des Verkäufers überführt werden, solange Versicherungsschutz für den Fahrer besteht und Sie die Erlaubnis vom bisherigen Fahrzeughalter haben, dessen Kennzeichen vorübergehend zu verwenden.
Eine weitere Alternative ist die Überführung ohne Kennzeichen und Versicherung, z.B. auf einem Anhänger oder auf einem Autotranspoter. Wir können gerne den Fahrzeugtransport für Sie übernehmen. Sollten Sie hierzu ein Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.
Haben Sie Interesse an einem Fahrzeugtransport? Autotransport-Kosten direkt online live berechnen
COC / EG-Konformitätsbescheinigung
Beim Kauf des Fahrzeugs sollten Sie im Regelfall das Original COC Papier vom Händler erhalten. COC steht auf englisch für Certificate of Conformity = EG-Konformitätsbescheinigung. Dieses Dokument brauchen Sie später, um das Fahrzeug in der Schweiz zulassen zu können. Sollte das Dokument nicht mehr vorhanden sein, so können Sie dieses direkt beim Hersteller nachbestellen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug ohne COC einzulösen. Hierfür sind dann aber andere Dokumente und Angaben erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie direkt beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons, z.B. in diesem Schreiben des Strassenverkehrsamt Luzern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine COC-Dokumente für Sie nachbestellen können. Sie finden aber über die gängigen Suchmaschinen einige Anbieter, die diesen Service anbieten, sofern in Ihrem Fall kein COC Dokument vorliegt. Für Fahrzeuge mit Baujahr vor 1993 gibt es übrigens im Allgemeinen kein COC-Dokument.
Die Einfuhr des Fahrzeugs (Auto Import Schweiz)
Bei der Einfuhr des Fahrzeugs kommen zum einen die Kosten für die Einfuhrabgaben auf Sie zu und zum anderen die Kosten für die Dienstleistung des Zollagenten. Nachfolgende haben wir die Formel zur Berechnung für Sie zusammengestellt. Alternativ gelangen Sie hier zu unserem Zollrechner Autoimport Schweiz.
Einfuhrabgabenberechnung – Auto Import Schweiz Kosten Rechner
Seit 2024 fallen für Fahrzeuge beim Import in die Schweiz keine Gewichtszölle mehr an. Daher fallen derzeit zunächst nur noch 4% Automobilsteuer auf den Fahrzeugwert sowie auf die Nebenkosten (Fracht- und Verzollungskosten) an. Auf all diese Abgaben fällt dann noch die Mehrwertsteuer mit aktuell 8.1% an.
Bei einem Fahrzeugpreis von 9.000 EUR = umgerechnet ca. 8.400 CHF + beispielsweise 800 CHF Fracht- und Verzollungskosten würden also 9.200 CHF à 4% Automobilsteuer = ca. 370 CHF Automobilsteuer anfallen. Daneben fallen entweder 7.- CHF oder 20.- CHF Gebühren für die Ausstellung der Stammnummer an. Auf die Automobilsteuer sowie auf den Fahrzeugwert (und ggf. auf die Frachtkosten bzw. auf die Verzollungskosten) und auf die Gebühren fallen dann insgesamt nochmal 8,1% MWST an. Bei oben genanntem Wert wären dies also z.B. 370 CHF Automobilsteuer + 8.400 CHF Fahrzeugwert + 800 CHF Fracht- und Verzollungskosten + 20 CHF Gebühren = 9.590 CHF à 8,1% MWST = 776,80 CHF MWST. Die gesamten Einfuhrabgaben wären somit 370.- CHF + 776.80 CHF + 20.- CHF = 1166.80 CHF
Hier ein anderes Rechenbeispiel: Der Kaufpreis eines Fahrzeugs beträgt 22.000 EUR. Umgerechnet in CHF wären dies x0,93 = ca. 20.460 CHF + beispielsweise 800 CHF Fracht- und Verzollungskosten = 21.260 CHF. Hinzu kommen (21.260 x 4% Automobilsteuer) ca. 850 CHF = 22.110 CHF + 20 CHF Gebühren = 22.130 CHF (MWST-Wert). Zuzüglich 8,1% MWST auf 22130 CHF Gebühren, Automobilsteuer und den Fahrzeugwert = 1792.50 CHF. Die gesamten Einfuhrabgaben sind also 1792,50 CHF MWST + 870 CHF Automobilsteuer/Gebühren = 2662,50 CHF.
Um die Berechnung der Abgaben zu erleichtern, können Sie hier gratis online unseren Einfuhrabgabenrechner für den Auto Import in die Schweiz verwenden (aus rechtlichen Gründen: ohne Gewähr).
Neben all den Gebühren und Steuern fällt dann ggf. noch eine CO2-Abgabe an (bei Fahrzeugen, die weniger als 6 Monate zugelassen waren, siehe einer der oberen Punkte auf dieser Seite). Zudem kommen noch die Dienstleistungskosten der Zollagentur, also von uns hinzu.
Einfuhrverzollung
Gerne nehmen wir die Einfuhrverzollung für Sie vor. Hierfür benutzen wir eine spezielle Zollsoftware, welche direkt an das System des Zolls angebunden ist. Falls Ihnen noch nicht ganz klar ist, warum Sie einen Zollagenten für die Anmeldung beim Zoll brauchen, erfahren Sie alles weitere dazu auf unserer Seite „Was ist eine Zollagentur?„
Am besten Sie kontaktieren uns für eine unverbindliche Offerte zur Erstellung der Zolldokumente.
Zulassung des Fahrzeugs
Bevor Sie das Fahrzeug zulassen / einlösen können, müssen Sie die Einfuhrabgaben bezahlt haben. Anschließend müssen Sie vorab z.B. telefonisch eine Versicherung für Ihr neues Fahrzeug eindecken. Sobald dies geschehen ist, können Sie einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt vereinbaren. Dort müssen Sie dann das Formular 13.20A vorzeigen, welche wir mit der Einfuhrverzollung für Sie erstellt haben. In einigen Fällen verlangt das Strassenverkehrsamt zudem die sog. elektronische Veranlagungsverfügung MWST/Zoll. Die eVV erhalten Sie entweder direkt an der Grenze zusammen mit dem Formular 13.20A (falls Sie bei der Zollstelle in bar bzw. mit Karte bezahlt haben) oder von uns nach der Verzollung innerhalb einiger Tage per E-Mail zugesandt (z.B. falls wir den Transport für Sie übernommen haben und die Einfuhrabgaben über unser elektronisches Aufschubkonto abgerechnet wurden).
MFK nach dem Auto Import Schweiz / Fahrzeug einlösen
Um das Fahrzeug in der Schweiz einlösen zu können, müssen Sie grundsätzlich immer eine vollständige Abnahmeprüfung von der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) durchführen lassen. Nachdem das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erhalten Sie die neuen Kontrollschilder i.d.R. direkt vor Ort bei dem Strassenverkehrsamt.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich immer vorab (bevor dem Import bzw. Fahrzeugkauf) mit dem Strassenverkehrsamt abzuklären, ob das Fahrzeug überhaupt in der Schweiz zugelassen werden kann/darf. Hier bietet das Strassenverkehrsamt teilweise die Möglichkeit, dass Sie die Dokumente vorab online zur Überprüfung einreichen/hochladen. Für Fragen zu diesem Service wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige kantonale Strassenverkehrsamt.
Co2-Abgabe / Spar-Tipp
Um CO2-Abgaben zu sparen bzw. eine Prämie für den Import von schadstoffarmen Fahrzeugen zu erhalten, können Sie sich an eine sogenannte CO2-Börse wenden. Das Prinzip dahinter ist folgendes: Für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss fallen hohe CO2-Abgaben an. Gleichzeitig kann dies aber kompensiert werden durch den Import von CO2-armen Fahrzeugen. Eine CO2-Börse fordert also von Ihnen das Formular 13.20A nach der Verzollung an (Verzollungsnachweis). Dieses wird dann zum ASTRA geschickt. Dort wird das Kontingent registriert.
Für schadstoffarme Fahrzeuge (für die Sie i.d.R. ohnehin keine CO2-Abgaben bezahlen würden) erhalten Sie also von der CO2-Börse eine Prämie. Dies kann Ihnen die Co2-Börse auszahlen, da sie damit wiederum Fahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoss vergünstigt einführen kann. Das bedeutet also gleichzeitig, falls Sie ein Fahrzeug mit hohem CO2-Ausstoss importieren, kann Ihnen die CO2-Börse helfen, weniger Abgaben hierfür zu bezahlen. Bei einer CO2-Börse kann also im Prinzip das Kontingent von emissionsarmen Fahrzeugen erworben werden, um emissionsstärkere Fahrzeuge einzuführen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des ASTRA:
Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem Sie o.g. Informationen unseres Leitfaden gelesen haben, sind Sie bereit zu ermitteln, ob sich der Fahrzeugimport aus dem Ausland für Sie lohnt und worauf Sie dabei achten müssen. Sollten Sie sich für ein Fahrzeug entschieden haben, wünschen wir Ihnen zunächst viel Erfolg beim Kauf. Sie können sich anschließend gerne bei uns melden:
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Das sagen unsere Kunden zu unseren Verzollungs- und Autotransport-Dienstleistungen (Bewertungen unserer Kunden am Standort in Thayngen):
„Import eines Miniwohnwagens aus Deutschland in die Schweiz. Die Zollformalitäten verliefen reibungslos und speditiv. Auch die Kommunikation über E-Mail und Telefon hat super funktioniert. Vielen Dank“
- Steve C.
„Ich habe mit Pureprogress mein Auto aus der Schweiz nach Deutschland exportiert und wurde super durch die netten Mitarbeiter von PureProgress unterstützt. Die Antworten kamen schnell inklusive einer detaillierten Wegleitung für die Zollabwicklung. Die Dokumente waren professionell vorbereitet, so dass der Weg durch den Zoll ein Kinderspiel war. Die Firma kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.“
- Corinna J.
Häufig gestellte Fragen zum Auto Import Schweiz
Nachfolgend haben wir die uns am häufigsten telefonisch und per E-Mail gestellten Fragen aufgeführt und beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit auch kontaktieren. Gerne besprechen wir dann Ihren individuellen Fall mit Ihnen.
Welche Dokumente werden für den Autoimport in die Schweiz benötigt?
Damit wir die Zolldokumente für Ihr Fahrzeug erstellen können, brauchen wir so viele Informationen wie möglich, vorab per E-Mail. Dadurch können wir alle Zolldokumente für Sie vorbereiten, sodass es beim Grenzübertritt keine Schwierigkeiten gibt. Wir benötigen zum einen Unterlagen zum Fahrzeug selbst + zum Kauf bzw. Fahrzeug-Wert und zum anderen Angaben zur Überführung. Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Anfrage, sofern bereits vorhanden:
- Scan des Deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeubrief („Zulassungsbescheinigung Teil I“ und „Zulassungsbescheinigung Teil II“)
- Scan der Rechnung oder des Kaufvertrags
- falls vorhanden: Zahlungsbestätigung / Quittung
- falls vorhanden: Liste der Mängel des Fahrzeugs
- falls vorhanden: Wertgutachten, z.B. EUROTAX-Fahrzeugbewertung oder
alternativ Vergleichs-Angebot von mobile.de zum Fahrzeug-Marktwert
Zusätzlich müssen wir wissen, wann Sie voraussichtlich über die Grenze fahren möchten, über welche Grenze Sie fahren möchten und welches Kennzeichen das Fahrzeug für die Überführung haben wird, sofern Ihnen dies bereits bekannt ist. Je nachdem, ob Sie den Ursprung des Fahrzeugs nachweisen können oder nicht, brauchen wir außerdem noch eine gültige Lieferantenerklärung, Langzeitlieferantenerklärung oder eine Herstellererklärung zum präferenziellen Ursprung.
Was kostet die Zollabwicklung für den Autoimport Schweiz?
Neben den oben erwähnten Einfuhrabgaben und den Kosten für den Transport, die Zulassung, die MFK-Abnahme und die Anreise, entstehen Kosten für die Dienstleistung der Zollabwicklung. Sofern wir Ihr Fahrzeug aus der Deutschland in die Schweiz importieren dürfen, berechnen wir i.d.R. 250 EUR / 250 CHF. Dies setzt sich zusammen aus den Kosten für die deutschen Ausfuhrdokumente und für die Schweizer Einfuhrdokumete (inkl. der Erstellung des sog. Prüfbericht, Formular 13.20A).
Sollten Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig oder regelmäßg importieren, so können wir Ihnen preislich entgegenkommen.
Kann ich mein Auto auch in die Schweiz verschenken?
Sie können Ihr Auto auch in die Schweiz verschenken. In so einem Fall wird jedoch immernoch eine elektronische Zollabwicklung benötigt. Anstelle des Fahrzeug-Kaufpreises wird in diesem Fall der Zeitwert des Fahrzeugs verzollt und versteuert. Hierfür legen wir Ihnen nahe, eine sog. EUROTAX-Bewertung zu erstellen. Diese können Sie online für 11 CHF direkt selbst erstellen (zur Erstellung). Die EUROTAX-Bewertung wird vom Zoll als Wertgutachten anerkannt, sofern die darin enthaltenen Angaben wahr und glaubhaft sind. Zusätzlich ist es ratsam, eine Liste von tatsächlichen Mängeln des Fahrzeugs zu erstellen. So kann der Fahrzeugwert noch nach unten korrigiert werden bzw. im Zweifelsfall nachgewiesen werden.
Wie ist der Ablauf der Erstellung der Zolldokumente für den Autoimport in die Schweiz?
In der Regel schicken unsere Kunden uns die ihnen vorliegenden Dokumente vorab per E-Mail an uns zur weiteren Prüfung. Hierbei sollten bereits so viele und so genaue Angaben wie möglich gemacht werden, um eine Verzögerung bei zeitkritischen Überführungen vermeiden zu können. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden und vollständig + konform sind, stimmen wir mit Ihnen den weiteren Ablauf ab und bestätigen den Auftrag. Anschließend erhalten Sie die Zolldokumente, je nach Wunsch, zum selbst ausdrucken oder Sie erhalten die Adresse unseres Handling Partners an der Grenze Ihrer Wahl. Dort können Sie die Unterlagen dann in ausgedruckter Form entgegennehmen. Außerdem schicken wir immer auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung für den Ablauf an der Grenze per E-Mail.
Wie lange dauert die Abwicklung vor Ort und wie ist der Ablauf?
Je nachdem ob Sie die Unterlagen selbst ausdrucken möchten oder diese an der Grenze abholen möchten, unterscheidet sich der Zeitaufwand um einige Minuten. Insgesamt sollten Sie aber i.d.R. (je nachdem, wie viel beim Zollamt an diesem Tag los ist) innerhalb von ca. 10-50 Minuten mit der gesamten Zollabwicklung fertig sein. Den genauen Ablauf als Schritt-für-Schritt Anleitung erhalten Sie nach Fertigstellung der Dokumente per E-Mail. Der Ablauf in Kurzform ist folgender:
- Original-Dokumente mitbringen (Fahrzeugausweis etc.)
- Parken an der vereinbarten Grenze (LKW-Parkplatz)
- ggf. Dokumente bei unserem Büro zu Fuß abholen
- Ausfuhr des Fahrzeugs (Deutsches Zollamt)
- Einfuhr des Fahrzegus (Schweiz Zollamt)
- Bezahlung der Einfuhrabgaben (Kasse)
- Grenzübertritt (LKW-Schleuse)
Wann muss ich die Einfuhrabgaben und die Dienstleistung bezahlen?
Die Einfuhrabgaben müssen immer direkt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts vor Ort beim Schweizer Zoll bezahlt werden. Sie können beim Schweizer Zoll in der Regel ohne Limit eines Maximalbetrags alle Abgaben per Karte (Kreditkarte bzw. EC-Karte) bezahlen. Alternativ ist die Bezahlung auch mit Bargeld möglich (idealerweise in CHF, alternativ auch mit einem ungünstigen Wechselkurs in EUR).
Die Kosten für die Zollabwicklung durch uns können Sie je nach Grenze direkt vor Ort oder alternativ nach Rücksprache innerhalb einer Woche nach der Rechnungsstellung (also nach Abschluss der Verzollung) per Überweisung auf unser deutsches oder Schweizer Bankkonto bezahlen.
Wie viel Vorlaufzeit wird zur Erstellung der Dokumente benötigt?
Je nachdem, wie aufwändig Ihr Fall ist, ist die Erstellung innerhalb von ca. 2-3 Stunden möglich. Besser wäre es allerdings, uns die Unterlagen so früh wie möglich zu senden. So haben wir gemeinsam genügend Zeit, etwaige weitere Unterlagen anzufordern, um beispielsweise die Zollabgaben zu sparen. Außerdem können Sie sich so Wartezeiten an der Grenze ersparen. Im Idealfall bräuchten wir alle Unterlagen ca. 1 Woche im Voraus, um eine reibungslose und schnelle Zollabwicklung an der Grenze zu ermöglichen. Zudem ist es ggf. notwendig, dass im Vorfeld mindestens 1-2 Tage vorab das deutsche bzw. EU-Ausfuhrbegleitdokument erstellt wird, da die Ware bzw. das Fahrzeug sonst nicht aus der EU ausgeführt werden darf. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Mein Fahrzeug wurde in der EU hergestellt. Muss ich Zölle bezahlen?
Seit dem 1.1.2024 müssen Sie keine Einfuhrgewichtszölle mehr entrichten für Fahrzeuge, die in die Schweiz importiert werden.