Auto Import Deutschland - Leitfaden

Auto Import Schweiz (Symbol-Bild)
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5 Häufig gestellte Fragen zum Auto Import Deutschland

Sie möchten ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland importieren? Mit Hilfe unserer „Auto Import Deutschland“-Checkliste ist dies kein Problem. Diese Anleitung wird Sie beim Import an die Hand nehmen und die einzelnen Punkte verständlich erkären. Dabei sprechen wir alle Schritte an, die zu unternehmen sind, vom Kauf über die Zollabwicklung bis hin zur Zulassung. Mithilfe dieses Guides erfahren Sie nicht nur die einzelnen Prozesse sondern wir halten auch einige Tipps bereit, wie Sie bares Geld sparen können.

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Der Fahrzeug-Kauf im Ausland (Vorbereitung auf den Auto Import Deutschland)

Bereits beim Kauf des Fahrzeugs im Ausland gilt es einige Dinge zu beachten. Wenn Sie hier flexibel sind und die richtigen Tricks anwenden, können Sie später bares Geld sparen. Dabei erscheinen manche Angebote auf den ersten Blick zwar schon lukrativ, bei genauerem Hinsehen können Sie aber sogar ein noch besseres Auto für weniger Geld importieren.

Wahl des Fahrzeugs / Kostenvergleich

Im Internet gibt es mittlerweile sehr viele Plattformen, über die Sie attraktive Angebote für ein Fahrzeug finden. Zwei Plattformen für Gebraucht- und Neufahrzeuge sind z.B. www.mobile.de und www.autoscout24.ch, falls Sie das Fahrzeug in der Schweiz kaufen möchten. Gibt es das gewünschte Fahrzeug in Deutschland nicht, so kann es sich teilweise lohnen, wenn man im Ausland sucht. Dort findet man evtl. genau das Fahrzeug-Modell, das in Deutschland nicht oder nicht mehr auf dem Markt erhältlich ist.

Teilweise sind die Fahrzeuge in der Schweiz auf den ersten Blick auch günstiger als in Deutschland, da diese auf dem hiesigen Markt nicht gefragt sind. Doch mit dem Kaufpreis alleine ist es leider noch nicht getan. Bitte bedenken Sie, dass zum Kaufpreis grundsätzlich ca. 30% Einfuhrabgaben hinzukommen. Dies setzt sich aus 19% MWST und 10% Zöllen zusammen. Dabei werden die Zölle jedoch auch nochmal versteuert, sodass sich als Richtwert ca. 30% gut eignen. Hinzu kommen Kosten für die TÜV-Prüfung, die Umwelt-Plakette, die (mehrmalige) Anreise, den Transport und ggf. Ausfuhrkennzeichen. Rechnet man all dies zusammen, sieht das Angebot leider nicht mehr ganz so rosig aus, wie zunächst gedacht.

Wahl des Verkäufers / Mehrwertsteuer Rückerstattung

Wenn Sie auf Online Automobil-Plattformen unterwegs sind, warten Tausende von Angebote auf Sie. Doch welchen Verkäufer und welches Angebot sollten Sie hier wählen? Spielt es wirklich eine Rolle ob das Auto von einem Händler verkauft wird oder geht das nicht auch von einer vertrauenswürdigen Privatperson?

Ja, es kann – je nach Einzelfall – durchaus eine Rolle spielen, denn hier können Sie bares Geld sparen. Gerade relativ junge, gebrauchte Fahrzeuge werden oftmals von mehrwertsteuer-pflichtigen Händlern verkauft. Dabei handelt es sich z.B. um Vorführwagen, Mietfahrzeuge, Leasing-Rückläufer, Firmenwagen etc. Wenn Sie bei der Fahrzeug-Ausschreibung sehen, dass die „Mehrwertsteuer ausweisbar“ ist bzw. das Angebot „inkl. 7.7% MWST“ ist, dann können Sie später nämlich die Schweizer Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen.

Würden Sie also ein Auto für 10.500 CHF von einer Privatperson kaufen, würden Sie keine Steuer zurückerstattet bekommen, da Sie auch keine Schweizer Steuer bezahlt haben. Würden Sie das gleiche Auto von einem mwst-pflichtigen Händler für 10.770 CHF kaufen, so bekämen Sie 770 CHF zurückerstattet. Trotzdem das Auto also auf den ersten Blick teurer ist, sind Sie insgesamt günstiger dran. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie von Händlern, die keine Mehrwertsteuer ausweisen auch keine MWST zurückbekommen. Dies leigt daran, dass es sich hier um einen Sonderfall handelt (nicht steuerpflichtig).

Die Ausfuhr des Fahrzeugs (Auto importieren aus der Schweiz)

Bei der Vorbereitung zur Überführung gilt es einige Dinge zu berücksichtigen. Hier sollten Sie genau hinsehen, damit Sie später bei der Zollabwicklung und im Falle einer Polizei-Kontrolle keine Probleme bekommen.

Erstellung der Schweizer Ausfuhrdeklaration (e-dec)

Bevor Sie das in der Schweiz gekaufte Fahrzeug nun nach Deutschland einführen können, müssen Sie dieses zunächst aus der Schweiz ausführen. Hierfür muss eine sogenannte elektronische Ausfuhrdeklaration erstellt werden. Diese können wir gerne für Sie erstellen. Nachdem die Ausfuhrfreigabe vom Zollamt erteilt wurde, darf das Fahrzeug aus der Schweiz ausgeführt werden.

Ausfuhrkennzeichen und Versicherung

Für den Transport des Fahrzeugs auf eigener Achse muss dieses mit einem Kennzeichen versehen werden. Dabei ist es allerdings nicht erlaubt, ein Deutsches Kontrollschild zu verwenden. Es muss sich also um ein spezielles Schweizer Ausfuhrkennzeichen handeln. Dieses bekommen Sie gegen Bezahlung direkt beim kantonalen Strassenverkehrsamt in der Schweiz am Ort des Verkäufers des Fahrzeugs. Dafür muss vorab auch eine Versicherung abgeschlossen werden. Somit sind Sie und andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls ausreichend geschützt. Die Kosten für das Ausfuhrkennzeichen liegen je nach Kanton und Versicherung bei ca. 250-350 CHF.

Alternativ kann das Fahrzeug auch mit dem regulären Schweizer Kennzeichen des Verkäufers überführt werden, solange ein Versicherungsschutz für den Fahrer besteht.

Eine weitere Alternative ist die Überführung ohne Kennzeichen und Versicherung, z.B. auf einem Anhänger oder auf einem Autotranspoter. Sollten Sie hierzu ein Angebot wünschen, kontaktieren Sie uns bitte.

COC / EG-Konformitätsbescheinigung

Beim Kauf des Fahrzeugs sollten Sie im Regelfall das Original COC Papier vom Händler erhalten. COC steht auf englisch für Certificate of Conformity = EG-Konformitätsbescheinigung. Dieses Dokument brauchen Sie später, um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können. Sollte das Dokument nicht mehr vorhanden sein, so können Sie dieses direkt beim Hersteller nachbestellen. Alternativ gibt es teilweise auch die Möglichkeit, das Fahrzeug ohne COC einzulösen. Hierfür sind dann aber andere Dokumente und Angaben erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie direkt bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle in Deutschland.

Die Einfuhr des Fahrzeugs (Auto Import Deutschland)

Bei der Einfuhr des Fahrzeugs kommen zum einen die Kosten für die Einfuhrabgaben auf Sie zu und zum anderen die Kosten für die Dienstleistung des Zollagenten. Nachfolgend haben wir die Formel für Sie zusammengestellt.

Einfuhrabgabenberechnung – Auto Import Deutschland Kosten Rechner

Je nach Fahrzeug fallen zunächst Zollabgaben an. Diese betragen i.d.R. 10% des Kaufpreises des Fahrzeugs. Die Zollabgaben werden dann mit 19% deutscher Mehrwertsteuer versteuert. Auch die fiktiven Frachtkosten werden mit der MWST versteuert. So wird angenommen, dass Sie (z.B. auch wenn Sie das Fahrzeug selbst transportieren) mindestens ca. 50-150 EUR Transportkosten hatten.

Zusätzlich zu den Zöllen kommen 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert oder Kaufpreis hinzu. Bei einem Fahrzeugpreis von 11.000 CHF = umgerechnet ca. 10.225 EUR würden also 1022,50 EUR Zölle anfallen.

Auf die Zölle und auf die fiktiven Frachtkosten sowie auf den Fahrzeugwert fallen dann insgesamt nochmal 19% MWST an. Bei oben genanntem Wert wären dies also 1.022,50 EUR Zölle + 150 EUR fiktive Frachtkosten + 10.225 EUR Fahrzeugwert = 11.397,50 EUR à 19% MWST = 2165,53 EUR. Die gesamten Einfuhrabgaben wären somit 1022,50 EUR Zölle + 2165,53 EUR MWST = 3188,03 EUR

Hier ein anderes Rechenbeispiel: Der Kaufpreis eines Fahrzeugs beträgt 22.000 CHF. Umgerechnet in EUR wären dies ca. 20.450 EUR. Davon 10% Zölle = 2.045 EUR + fiktive Frachtkosten 150 EUR, ergibt einen Mehrwertsteuer-Wert von = 22.645 EUR. Zuzüglich 19% MWST auf den MWST-Wert von 22.645 EUR = 4.302,55 EUR. Die gesamten Einfuhrabgaben sind also 4.302,55 EUR MWST + 2045 EUR Zölle = 6347,55 EUR.

Einfuhrverzollung

Gerne nehmen wir die Einfuhrverzollung für Sie vor. Hierfür benutzen wir eine spezielle Zollsoftware, welche direkt an das System des Zolls angebunden ist.

Zulassung des Fahrzeugs

Bevor Sie das Fahrzeug zulassen / einlösen können, müssen Sie die Einfuhrabgaben bezahlt haben. Anschließend können Sie einen Termin mit dem TÜV und der Zulassungsstelle vereinbaren. Dort müssen Sie dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzeigen, welche wir mit der Einfuhrverzollung für Sie erstellt haben.

TÜV nach dem Auto Import Deutschland

Um das Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können, müssen Sie grundsätzlich immer eine vollständige Abnahmeprüfung vom TÜV durchführen lassen. Nachdem das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erhalten Sie die neuen Kennzeichen.

Häufig gestellte Fragen zum Auto Import Deutschland

Nachfolgend haben wir die uns am häufigsten gestellten Fragen aufgeführt und beantwortet. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit auch kontaktieren. Gerne besprechen wir dann Ihren individuellen Fall.

Welche Dokumente werden für den Autoimport nach Deutschland benötigt?

Damit wir die Zolldokumente für Ihr Fahrzeug erstellen können, brauchen wir so viele Informationen wie möglich, vorab per E-Mail. Dies sind zum einen Unterlagen zum Fahrzeug selbst + zum Kauf bzw. Fahrzeug-Wert und zum anderen Angaben zur Überführung. Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Anfrage, sofern bereits vorhanden:

  • Scan des Schweizer „Fahrzeugausweis“
  • Scan der Rechnung oder des Kaufvertrags
  • falls vorhanden: Zahlungsbestätigung / Quittung
  • falls vorhanden: Wertgutachten, z.B. EUROTAX-Fahrzeugbewertung
  • falls vorhanden: Liste der Mängel des Fahrzeugs

Zusätzlich müssen wir wissen, wann Sie voraussichtlich über die Grenze fahren möchten, über welche Grenze Sie fahren möchten und welches Kennzeichen das Fahrzeug für die Überführung haben wird, sofern Ihnen dies bereits bekannt ist. Je nachdem, ob Sie den Ursprung des Fahrzeugs nachweisen können oder nicht, brauchen wir außerdem noch eine Herstellererklärung zum präferenziellen Ursprung oder die Originale Einfuhr Zollquittung („Veranlagungsverfügung“). Mehr dazu unter Punkt 5.8: Mein Fahrzeug wurde in der EU hergestellt, muss ich dennoch Zölle bezahlen?

Was kostet die Zollabwicklung für den Autoimport nach Deutschland?

Neben den oben erwähnten Einfuhrabgaben und den Kosten für den Transport, die Zulassung, die Umweltplakette, die TÜV-Abnahme und die Anreise, entstehen Kosten für die Dienlsteistung der Zollabwicklung. Sofern wir Ihr Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland importieren dürfen, berechnen wir i.d.R. 235 EUR / 250 CHF. Dies setzt sich zusammen aus den Kosten für die Schweizer Ausfuhr und für die Deutsche Einfuhrverzollung (inkl. der Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheingung).

Sollten Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig oder regelmäßg importieren, so können wir Ihnen preislich entgegenkommen.

Kann ich mein Auto auch nach Deutschland verschenken?

Sie können Ihr Auto auch nach Deutschland verschenken. In so einem Fall wird jedoch immernoch eine elektronische Zollabwicklung benötigt. Anstelle des Fahrzeug-Kaufpreises wird in diesem Fall der Zeitwert des Fahrzeugs verzollt und versteuert. Hierfür legen wir Ihnen nahe, eine sog. EUROTAX-Bewertung zu erstellen. Diese können Sie online für 11 CHF direkt selbst erstellen (zur Erstellung). Die EUROTAX-Bewertung wird vom Zoll als Wertgutachten anerkannt, sofern die darin enthaltenen Angaben wahr sind. Zusätzlich ist es ratsam, eine Liste von tatsächlichen Mängeln des Fahrzeugs zu erstellen. So kann der Fahrzeugwert noch nach unten korrigiert werden.

Wie ist der Ablauf der Erstellung der Zolldokumente für den Autoimport nach Deutschland?

In der Regel schicken unsere Kunden uns die ihnen vorliegenden Dokumente vorab per E-Mail an uns zur weiteren Prüfung. Hierbei sollten bereits so viele und so genaue Angaben wie möglich gemacht werden, um eine Verzögerung bei zeitkritischen Überführungen vermeiden zu können. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden und vollständig + konform sind, stimmen wir mit Ihnen den weiteren Ablauf ab und bestätigen den Auftrag. Anschließend erhalten Sie die Zolldokumente, je nach Wunsch, zum selbst ausdrucken oder Sie erhalten die Adresse unseres Handling Partners an der Grenze Ihrer Wahl. Dort können Sie die Unterlagen dann in ausgedruckter Form entgegennehmen. Außerdem schicken wir immer auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung für den Ablauf an der Grenze per E-Mail.

Wie lange dauert die Abwicklung vor Ort und wie ist der Ablauf?

Je nachdem ob Sie die Unterlagen selbst ausdrucken möchten oder diese an der Grenze abholen möchten, unterscheidet sich der Zeitaufwand um einige Minuten. Insgesamt sollten Sie aber i.d.R. (je nachdem, wie viel beim Zollamt an diesem Tag los ist) innerhalb von ca. 10-20 Minuten mit der gesamten Zollabwicklung fertig sein. Den genauen Ablauf als Schritt-für-Schritt Anleitung erhalten Sie nach Fertigstellung der Dokumente per E-Mail. Der Ablauf in Kurzform ist folgender:

  • Original-Dokumente mitbringen (Fahrzeugausweis etc.)
  • Parken an der vereinbarten Grenze (LKW-Parkplatz)
  • ggf. Dokumente bei unserem Büro zu Fuß abholen
  • Ausfuhr des Fahrzeugs (Schweizer Zollamt)
  • Einfuhr des Fahrzegus (Deutsches Zollamt)
  • Bezahlung der Einfuhrabgaben (Kasse)
  • Grenzübertritt (LKW-Schleuse)

Wann muss ich die Einfuhrabgaben und die Dienstleistung bezahlen?

Die Einfuhrabgaben müssen immer direkt zum Zeitpunkt des Grenzübertritts vor Ort beim Deutschen Zoll bezahlt werden. Bis zu einem Abgabenbetrag von 2.000 EUR können Sie auch mit Karte bezahlen. Andernfalls ist die Bezahlung nur (in EUR) mit Bargeld möglich.

Die Kosten für die Zollabwicklung durch uns können Sie innerhalb einer Woche nach der Rechnungsstellung (also nach Abschluss der Verzollung) per Überweisung auf unser deutsches Bankkonto bezahlen.

Wie viel Vorlaufzeit wird zur Erstellung der Dokumente benötigt?

Je nachdem, wie aufwändig Ihr Fall ist, ist die Erstellung innerhalb von ca. 1-2 Stunden möglich. Besser wäre es allerdings, uns die Unterlagen so früh wie möglich zu senden. So haben wir gemeinsam genügend Zeit, etwaige weitere Unterlagen anzufordern, um beispielsweise die Zollabgaben zu sparen. Außerdem können Sie sich so Wartezeiten an der Grenze ersparen. Im Idealfall bräuchten wir alle Unterlagen ca. 1 Woche im Voraus, um eine reibungslose und schnelle Zollabwicklung an der Grenze zu ermöglichen.

Mein Fahrzeug wurde in der EU hergestellt. Muss ich dennoch Zölle bezahlen?

Damit ein in der EU hergestelltes Fahrzeug zollfrei nach Deutschland oder in ein anderes EU Land re-exportiert werden kann, braucht es gewisse Nachweise der präferenziellen Ursprungseigenschaft. Anschließend kann eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 von uns erstellt werden.

Das EUR.1 ist bei der Ausfuhr des Autos bei einer zuständigen schweizerischen Ausfuhrzollstelle innerhalb der Öffnungszeiten beglaubigen zu lassen.

Damit die Warenverkehrsbescheinigung beglaubigt wird, muss das Fahrzeug bereits mit einem Ursprungsnachweis von der EU in die Schweiz eingeführt worden sein. Daher ist eine Bestätigung des schweizerischen Generalimporteurs anzufordern, woraus hervorgeht, dass das Fahrzeug bereits als Ursprungsware präferenzberechtigt in die Schweiz eingeführt worden ist. Falls es sich um ein Occasions-Fahrzeug (einen Gebrauchtwagen) handelt, kann der Ursprung auch mit einer Herstellererklärung des EU-Herstellerwerkes nachgewiesen werden.

Zudem ist für das ausgeführte Fahrzeug eine Ausfuhrdeklaration zu erstellen und es muss der Ausfuhrzollstelle eine Kopie des Fahrzeugausweises vorgelegt werden.

Falls Sie Fragen hierzu haben, können wir Ihnen gerne ein Muster aus einem früheren Fall zu einer gültigen Herstellerbescheinigung zuschicken. Bitte beachten Sie jedoch, dass folgende Fahrzeug-Hersteller für gebrauchte Personenwagen keine Lieferantenerklärungen mehr ausstellen:

  • Volkswagen (erstellt keine Bescheinigungen oder nur an eigene PartnerCenter)
  • Porsche (erstellt grundsätzlich keine Bescheinigungen mehr)
  • Audi (erstellt grundsätzlich keine Bescheinigungen mehr)
  • Mercedes-Benz (erstellt nur für Personenkraftwagen Dokumente, die nicht älter als 5 Jahre sind)

Andere Fahrzeug-Marken müssten individuell geprüft werden.

Ich habe ein Fahrzeug aus der Schweiz geerbt, was muss ich tun?

Sollten Sie ein Fahrzeug aus der Schweiz geerbt haben, so sind besondere Unterlagen hierzu erforderlich. Anschließend kann die Einfuhr komplett abgabenfrei erfolgen. Es würden also lediglich die Kosten für die Dienstleistung der Zollabwicklung anfallen. Teilweise ist es auch möglich, die Unterlagen nachzureichen, sofern diese noch nicht vorliegen. Es müsste dann zunächst eine Sicherheit beim deutschen Zoll in Höhe der möglicherweise entstehenden Abgaben hinterlegt werden.

Für die Einfuhrabgabenbefreiung brauchen wir zusätzlich zu den Fahrzeug-Unterlagen noch folgende Dokumente:

  • Testament, sofern vorhanden (muss im Original unterschrieben sein)
  • Liste des gesamten Nachlasses, welcher überführt werden soll, inkl. Angaben zum Gewicht und zur Packstück-Anzahl sowie zum Wert
  • Wert-Gutachten des Fahrzeugs (sog. EUROTAX-Bewertung)
  • Erbschein, sofern dieser bereits vorliegt

Wie ist vorzugehen, wenn ich mein eigenes Auto aus der Schweiz nach Deutschland importieren möchte?

Sollten Sie Ihr eigenes Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland überführen wollen, so ist zunächst zu unterscheiden, aus welchem Grund Sie das Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland exportieren möchten:

  • Haben Sie vor, aus der Schweiz nach Deutschland auszuwandern bzw. wieder nach Deutschland zurückzukehren?
  • Bleibt Ihr Wohnsitz weiterhin in der Schweiz oder haben Sie das Fahrzeug noch keine 6 Monate im Besitz?

Sofern Sie zum Zeitpunkt des Umzugs mehr als 6 Monate im Besitz des Fahrzeugs waren und Sie selbst im Fahrzeugausweis stehen, ist die Einfuhr nach Deutschland möglicherweise komplett abgabenfrei möglich. In so einem Fall müssten Sie dann aber auch Ihren Schweizer Wohnsitz offiziell abmelden und den Wohnsitz in Deutschland anmelden. Andernfalls wären die „normalen“ Einfuhrabgaben fällig: 10% Zölle und 19% MWST.

Ich möchte ein Schweizer Fahrzeug nach Deutschland einführen, das sich schon im Inland befindet, wie geht das?

Gem. Artikel 79 UZK (Unionszollkodex), hätte das Fahrzeug verzollt werden müssen, bevor es nach Deutschland gebracht wurde, sofern der Verkauf geplant war. Auch wenn der Fahrzeughalter nun im Nachhinein spontan ein gutes Angebot für den Kauf des Fahrzeugs erhält, so befreit dies nicht von der Pflicht zur vorherigen Verzollung. In so einem Fall müssten Sie mit der Zollstelle, welche für den Ort, an dem sich das Fahrzeug aktuell in Deutschland befindet, individuell abklären, ob die Verzollung möglich ist. Im schlechtesten Fall wäre die Rückholung des Fahrzeugs bis zur Grenze notwendig. Dort müsste dann der ganz normale Prozess zur Aus- und Einfuhr durchlaufen werden. Sofern wir das Einverständnis von der deutschen Binnenzollstelle bekommen, dass die Einfuhr akzeptiert wird, können wir gerne die Einfuhrzollabfertigung für Sie übernehmen.

Welches Verfahren ist anzuwenden, wenn ich ein Schweizer Fahrzeug in Deutschland reparieren lassen und anschließend zurück in die Schweiz bringen möchte?

In diesem Fall muss das Verfahren der aktiven Veredelung angewendet werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu, da die Kosten und der Ablauf vom Einzelfall abhängig sind.

Wir sind eine deutsche Firma und möchten ein Fahrzeug aus der Schweiz importieren. Gibt es Besonderheiten zu beachten?

Neben dem oben erwähnten Ablauf muss Ihre Firma über eine sog. EORI Nummer verfügen. Dabei handelt es sich um eine Nummer, die Sie einmalig beantragen müssen, damit Sie im System des deutschen Zolls und der Europäischen Union registriert sind. Gerne können wir Sie bei der Beantragung der EORI Nummer unterstützen.

Wie ist vorzugehen, wenn ich ein Fahrzeug aus der Schweiz in ein EU-Land importieren möchte, das nicht an die Schweiz grenzt z.B. Tschechien, Spanien usw?

Sollten Sie ein Fahrzeug in ein EU-Land importieren möchten, welches nicht an die Schweiz grenzt, so gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ausfuhr aus der Schweiz und Einfuhrverzollung in die EU via Deutschland, somit fallen 10% Zölle und 19% deutsche MWST an. Kosten = 235 EUR / 250 CHF+ ca. 30% Abgaben. Die Zulassung ist im EU Land mit dem deutschen Steuerbescheid möglich.
  • Erstellung der Schweizer Ausfuhr und eines Transit-Dokuments T1 bis ins Bestimmungsland. Dort führt eine lokale Zollagentur die Einfuhrverzollung durch, siehe auch Punkt 5.18 dieses Artikels. Kosten = 140 EUR / 150 CHF + mindestens 32% Abgaben + Kosten für die ausländische Zollagentur ca. 100 EUR + Hinterlegung einer Barsicherheit bei uns über 30% des Fahrzeugwerts.

Sie möchten mit uns über Ihren individuellen Fall sprechen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail: zu den Kontaktdaten

Wie funktioniert der Auto Import von der Schweiz nach Österreich?

Der Auto Import von der Schweiz nach Österreich funktioniert ähnlich, wie der Auto Import Deutschland. Anstelle der 10% Zölle und 19% MWST fallen allerdings 10% Zölle und 20% österreicheische MWST an. Gerne können wir die Schweizer Ausfuhrdeklaration für Sie erstellen und die österreichische Einfuhrverzollung vornehmen. Die Kosten für die Dienstleistung der Zollabfertigung sind die gleichen wie die Kosten für die Einfuhr nach Deutschland.

Wie viel kostet der Auto Import von der Schweiz nach Italien und wie muss ich vorgehen?

Sie möchten ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Italien exportieren? Damit wir die Zollabwicklung vornehmen können, brauchen wir zusätzlich zu den regulären Angaben und Dokumenten die persönliche Steuernummer des Empfängers in Italien, die sog. „Codice Fiscale“. Zudem brauchen wir eine schriftliche Vollmacht des italienischen Käufers auf einem Vordruck. Zuletzt möchte der Zoll gerne noch die Identitätskarte des Käufers als Scan. Da wir bei der Einfuhr nach Italien zusätzliche Dokumente (T1 Dokument) erstellen müssen und der Aufwand insgesamt größer ist (Genehmigung durch die italienische Zollstelle), liegen die gesamten Abfertigungskosten bei 250 EUR oder 275 CHF. Hinzu kommen die italienischen Einfuhrabgaben: 10% Zölle und 22% MWST. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir die weiteren Details mit Ihnen besprechen können.

Kann ich den Auto Import von der Schweiz nach Frankreich selbst deklarieren?

In einigen Fällen ist es möglich, den Fahrzeug-Import nach Frankreich komplett selbständig vorzunehmen. Das Zollamt an der Grenze Basel – St. Louis hat hierfür beispielsweise spezielle Terminals installiert, damit Sie die Einfuhrverzollung selbständig durchführen können. Nähere Informationen hierzu kann Ihnen die Zollstelle Basel St Louis hierzu telefonisch erteilen: +41 58 469 65 00

Ich habe vor, ein Fahrzeug aus der Schweiz in ein Nicht-EU Land zu exportieren z.B. nach Serbien, Nordmazedonien etc. – wie geht das?

In einem solchen Fall muss eine Schweizer Ausfuhrdeklaration und ein Transit-Dokument T1 für das Fahrzeug erstellt werden. Damit kann das Fahrzeug unverzollt im Transit durch die einzelnen Länder bis zum Bestimmungsland bzw. bis zur EU-Aussengrenze. Ggf. muss eine Zollagentur an der EU-Aussengrenze ein Anschluss-T1 erstellen. Im Bestimmungsland führt eine örtliche Zollagentur die Einfuhrverzollung durch.

Damit wir die Ausfuhr und das T1 erstellen können, brauchen wir zusätzlich zu den weiter oben in diesem Artikel genannten Angaben und Unterlagen die wir auch beim Auto Import Deutschland benötigen, noch folgende Angaben:

  • Ausgangszollstelle aus der Schweiz
  • Beschreibung der Route inkl. Angabe des Transportmittels
  • Kennzeichen des Beförderungsmittels oder des Fahrzeugs
  • Bestimmungszollstelle an der EU-Aussengrenze
  • Bestimmungsland + Adresse des Empfängers im Zielland

Die Kosten für die Erstellung des Transitdokuments betragen 140 EUR / 150 CHF. Hinzu kommen die Kosten durch die ausländische Zollagentur an der Bestimmungszollstelle vor Ort, welche Sie selbst beauftragen müssen. Weiterhin fallen die Einfuhrabgaben des jeweiligen Bestimmungslands an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir T1 Transit-Dokumente nur dann für Privatkunden erstellen können, wenn wir eine Sicherheit über 30% des Fahrzeugwerts hinterlegt bekommen. Dies hängt damit zusammen, dass wir selbst auch eine Bürgschaft beim Schweizer Zoll hinterlegt haben. Falls das T1 Dokument nicht ordnungsgemäß an der Bestimmungszollstelle erledigt werden sollte, fallen die regulären Einfuhrabgaben plus eine Zollbusse an. Sollte die Erledigung durch den Zollagenten vor Ort jedoch durchgeführt worden sein, erhalten Sie die Sicherheit zurück überweisen.

Wie geht es jetzt weiter?

Nachdem Sie diese Seite gelesen haben, sind Sie besser darauf vorbereitet zu entscheiden, ob sich der Fahrzeugimport aus dem Ausland für Sie lohnt und worauf Sie dabei achten müssen. Sollten Sie sich für ein Fahrzeug entschieden haben und den Kauf getätigt haben, können Sie sich anschließend gerne bei uns melden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Fahrzeug-Kauf.

Das sagen unsere Kunden zu unseren Verzollungs- und Autotransport-Dienstleistungen (Bewertungen des Standort in Thayngen):

„Import eines Miniwohnwagens aus Deutschland in die Schweiz. Die Zollformalitäten verliefen reibungslos und speditiv. Auch die Kommunikation über E-Mail und Telefon hat super funktioniert. Vielen Dank“

  • Steve C.

 

Ich habe mit Pureprogress mein Auto aus der Schweiz nach Deutschland exportiert und wurde super durch die netten Mitarbeiter von PureProgress unterstützt. Die Antworten kamen schnell inklusive einer detaillierten Wegleitung für die Zollabwicklung. Die Dokumente waren professionell vorbereitet, so dass der Weg durch den Zoll ein Kinderspiel war. Die Firma kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.

  • Corinna J.