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Aus welchem Land wird die Ware transportiert? *
In welches Land wird die Ware transportiert? *
Aus welchem Land? *
In welches Land? *
Versand aus Deutschland in die Schweiz
In Ihrem Fall wird i.d.R. ein deutsches Ausfuhrbegleitdokument und die Schweizer Einfuhrverzollung
benötigt. Gerne können wir die gesamte Zollabwicklung für Sie übernehmen.

Die Kosten hierfür betragen 230 EUR / 210 CHF (bis 3 Zolltarifnummern).
Für jede weitere Zolltarifnummer fallen 6.50 EUR / 6.- CHF zusätzlich an.

Falls der Verkäufer bereits das Ausfuhrbegleitdokument erstellt hat,
fallen statt der o.g. Kosten nur 130.- EUR / 120.- CHF an (bis 3 Zolltarifnummern).

 

Hinzu kommen die Einfuhrabgaben:
- unter Umständen Gewichtszölle, abhängig von der Warenart und vom Gewicht (inkl. Verpackung)
- für Lebensmittel, Bücher, u.ä. 2.6% Schweizer MWST auf den Warenwert/Kaufpreis, auf die Frachtkosten, auf die Zölle und etwaige Gebühren
- für andere Waren 8.1% Schweizer MWST auf den Warenwert/Kaufpreis, auf die Frachtkosten, auf die Zölle und etwaige Gebühren
- ggf. Kontrollgebühren, Entsorgungsabgaben, Spirituosensteuer, Biersteuer, o.ä. Gebühren je nach Warenart

Um die Zölle zu umgehen, kann in Deutschland unter Umständen ein EUR.1 Dokument erstellt werden,
sodass keine Einfuhrzölle anfallen. Gerne können wir das EUR.1 für Sie erstellen (+75 EUR / 80.- CHF).
Hierfür brauchen wir einen Nachweis, dass es sich bei der Ware um präferenzbegünstigte EU-Ursprungsware handelt.

Sie erhalten dann nachdem wir alles vorbereitet haben eine Schritt- für-Schritt-Anleitung für die Grenze Ihrer Wahl, sodass Sie
genau wissen, welche Dokumente Sie wo beim Zollamt abgeben müssen. Die Ware muss an der Grenze vorgezeigt werden.

Die Einfuhrabgaben (Zölle, MWST usw.) müssten Sie dann direkt an der Grenze beim Zollamt in bar oder mit Karte entrichten.
Die Kosten für unsere Dienstleistung müssten dann auch vor Ort in unserem Büro in bar oder mit Karte entrichtet werden oder nach Absprache im Voraus bzw. auf Rechnung (gegen Mehrkosten bei positiver Bonität).
Versand aus der Schweiz nach Deutschland
In Ihrem Fall wird i.d.R. eine Schweizer Ausfuhrdeklaration und die Deutsche Einfuhrverzollung sowie der Warenausweis benötigt. Gerne können wir die gesamte Zollabwicklung für Sie übernehmen.

Die Kosten hierfür betragen 230 EUR / 210 CHF (bis 3 Zolltarifnummern).
Für jede weitere Zolltarifnummer fallen 6.50 EUR / 6.- CHF zusätzlich an.

Hinzu kommen die Einfuhrabgaben:
- je nach Warenart mehrere Prozent Zölle oder Strafzölle, z.B. für US-Waren
- sowie 7% bzw. 19% MWST auf die Fracht- und Verzollungskosten, auf die Zölle und auf den Warenwert / Verkaufspreis

Um die Zölle zu umgehen, kann in der Schweiz unter Umständen ein EUR.1 Dokument erstellt werden,
sodass keine Einfuhrzölle anfallen. Gerne können wir das EUR.1 für Sie erstellen (+55 EUR / 60.- CHF).
Hierfür brauchen wir einen Nachweis, dass es sich bei der Ware um präferenzbegünstigte CH- / EU-Ursprungsware handelt:
Sie erhalten dann nachdem wir alles vorbereitet haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grenze Ihrer Wahl, sodass Sie
genau wissen, welche Dokumente Sie wo beim Zollamt abgeben müssen. Die Ware muss an der Grenze vorgezeigt werden.

Die Einfuhrabgaben (Zölle, MWST) müssten Sie dann direkt an der Deutschen Grenze beim Zollamt in bar oder mit Karte entrichten.
Bei Kartenzahlungen können Sie als Privatperson bis 5000 EUR mit Karte bezahlen (je Karte). Als Firma können Sie bis 2000 EUR mit Karte bezahlen. Die Kosten für unsere Dienstleistung müssten dann auch vor Ort in unserem Büro in bar oder mit Karte entrichtet werden bzw. alle Abgaben und Kosten können alternativ auch per Überweisung via Vorkasse bezahlt werden (oder nach Absprache gegen Mehrkosten auf Rechnung bei positiver Bonität).
Versand aus einem EU-Land in die Schweiz
In Ihrem Fall wird i.d.R. ein EU-Ausfuhrbegleitdokument und die Schweizer Einfuhrverzollung
benötigt. In der Regel können wir hier nur die Schweizer Einfuhrzollabwicklung für Sie übernehmen.

Die Kosten hierfür betragen 130 EUR / 120 CHF (bis 3 Zolltarifnummern).
Für jede weitere Zolltarifnummer fallen 6.50 EUR / 6.- CHF zusätzlich an.

Hinzu kommen die Einfuhrabgaben:
- unter Umständen Gewichtszölle, abhängig von der Warenart und vom Gewicht (inkl. Verpackung)
- für Lebensmittel, Bücher, u.ä. 2.6% Schweizer MWST auf den Warenwert/Kaufpreis, auf die Frachtkosten, auf die Zölle und etwaige Gebühren
- für andere Waren 8.1% Schweizer MWST auf den Warenwert/Kaufpreis, auf die Frachtkosten, auf die Zölle und etwaige Gebühren
- ggf. Kontrollgebühren, Entsorgungsabgaben, Spirituosensteuer, Biersteuer, o.ä. Gebühren je nach Warenart

Um die Zölle zu umgehen, kann im Land des Versenders/Verkäufers unter Umständen ein EUR.1 Dokument erstellt werden,
sodass keine Einfuhrzölle anfallen. Hierfür müssen Sie sich an eine Zollagentur im Land des Verkäufers wenden.
Weiterhin muss die ausländische Zollagentur Ihnen u.U. auch ein Exportdokument (Ausfuhrbegleitdokument) erstellen.

Sie erhalten dann nachdem wir alles vorbereitet haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grenze Ihrer Wahl, sodass Sie
genau wissen, welche Dokumente Sie wo beim Zollamt abgeben müssen. Die Ware muss an der Grenze vorgezeigt werden.

Die Einfuhrabgaben (Zölle, MWST usw.) müssten Sie dann direkt an der Grenze beim Zollamt in bar oder mit Karte entrichten.
Die Kosten für unsere Dienstleistung müssten dann auch vor Ort in unserem Büro in bar oder mit Karte entrichtet werden oder nach Absprache im Voraus bzw. auf Rechnung (gegen Mehrkosten bei positiver Bonität).
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land nach Deutschland
In Ihrem Fall wird i.d.R. ein Ausfuhrdokument und/oder ein Transit-Dokument T1 aus dem Versendungsland benötigt (ausser die Ware
kommt per Luft- oder Seefracht, dann benötigen wir den Luftfrachtbrief AWB oder den Seefrachtbrief Bill of Lading B/L). Dieses muss von
Ihnen bzw. vom Versender im Voraus organisiert werden. Anschließend können wir die Deutsche Einfuhrverzollung für Sie übernehmen.

Die Kosten hierfür betragen 130 EUR (bis 3 Zolltarifnummern).
Für jede weitere Zolltarifnummer fallen 6.- EUR zusätzlich an.

Hinzu kommen die Einfuhrabgaben:
- je nach Warenart mehrere Prozent Zölle oder Strafzölle, z.B. für US-Waren
- sowie 7% bzw. 19% MWST auf die Fracht- und Verzollungskosten, auf die Zölle und auf den Warenwert / Verkaufspreis

Um die Zölle zu umgehen, kann im Versendungsland der Ware unter Umständen ein EUR.1 Dokument erstellt werden,
sodass keine Einfuhrzölle anfallen. Dieses kann eine Zollagentur aus dem Versendungsland ggf. für Sie erledigen.

Sie erhalten dann nachdem wir alles vorbereitet haben, weitere Informationen zum Ablauf beim Zollamtm, sodass Sie
genau wissen, welche Dokumente Sie wo beim Zollamt abgeben müssen. Die Ware muss beim Zollamt vorgezeigt werden.

Die Einfuhrabgaben (Zölle, MWST) müssten Sie dann direkt beim Zollamt in bar oder mit Karte entrichten.
Bei Kartenzahlungen können Sie als Privatperson i.d.R. bis 5000 EUR mit Karte bezahlen (je Karte). Als Firma können Sie i.d.R. bis 2000 EUR mit Karte bezahlen. Die Kosten für unsere Dienstleistung müssten dann auch vor Ort in unserem Büro in bar oder mit Karte entrichtet werden bzw. alle Abgaben und Kosten können alternativ auch per Überweisung via Vorkasse bezahlt werden (oder nach Absprache gegen Mehrkosten auf Rechnung bei positiver Bonität).
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Versand aus einem Drittland oder EFTA-Land in die EU
Leider können wir diese Verzollung aktuell nicht für Sie durchführen. Sie benötigen grundsätzlich ein T1 Transit-Dokument aus dem Land aus dem die Ware befördert wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an einen im Versendungsland ansässigen Zollagenten. Weiterhin benötigen Sie im Bestimmungsland ebenfalls einen Zollagenten sowie i.d.R. eine Einfuhrverzollung. Bitte wenden Sie sich dazu an einen lokalen Zollagenten im Bestimmungsland. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Welches Rechtsgeschäft liegt vor? *
Kauf von Waren aus der Schweiz mit Einfuhr nach Deutschland
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- Rechnung oder Kaufvertrag
- vom Deutschen Empfänger eine Verzollungsvollmacht
(Download)

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Kauf von Waren aus einem Drittland oder EFTA-Land mit Einfuhr nach Deutschland
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- ausländisches Ausfuhrdokument und/oder T1-Dokument
- Rechnung oder Kaufvertrag
- vom Deutschen Empfänger eine Verzollungsvollmacht
(Download)

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Kauf von Waren aus einem Drittland oder EU-Land mit Einfuhr in die Schweiz
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- ausländisches Ausfuhrdokument und/oder T1-Dokument
- Rechnung oder Kaufvertrag

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Kauf von Ware in Deutschland mit Einfuhr in die Schweiz
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- falls vorhanden: Deutsches Ausfuhrbegleitdokument, ansonsten vom Deutschen Versender eine Verzollungsvollmacht (Download)
- Rechnung oder Kaufvertrag

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Schenkung von Ware aus einem Drittland oder EFTA-Land mit Einfuhr nach Deutschland
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- ausländisches Ausfuhrdokument und/oder T1-Dokument
- Schenkungsvertrag bzw. alternativ die Adresse des vorherigen Waren-
Besitzers im Ausland und die Adresse des neuen Besitzers in Deutschland
- Wertnachweise
- vom Deutschen Empfänger eine Verzollungsvollmacht
(Download)

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Schenkung von Ware aus der Schweiz mit Einfuhr nach Deutschland
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- Schenkungsvertrag bzw. alternativ die Adresse des vorherigen Waren-
Besitzers im Ausland und die Adresse des neuen Besitzers in Deutschland
- Wertnachweise
- vom Deutschen Empfänger eine Verzollungsvollmacht
(Download)

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Erbschaft von Waren aus der Schweiz mit Einfuhr nach Deutschland
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- Scan des Erbschein
- falls andere Erbberechtigte vorhanden sind, eine Verzichtserklärung der jeweiligen Person über die besagte Ware
- aktueller Wertnachweis
- vom Deutschen Empfänger eine Verzollungsvollmacht
(Download)

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Aktive Veredelung von Waren aus der Schweiz mit Einfuhr nach Deutschland
Die Kosten für dieses Verfahren liegen bei insgesamt 390.- CHF für die Zollabwicklung.
Unsere Offerte umfasst folgende Dienstleistungen:

Zur aktiven Veredelung nach Deutschland:
1x Ausfuhr aus der Schweiz
1x Einfuhr nach Deutschland
1x Beantragung einer Bewilligung zur aktiven Veredelung (AV-Schein)
1x Ergänzung zum AV-Schein
1x DV.1 Angaben
1x Warenausweis
1x Überwachung der Ablauf-Frist

Nach der aktiven Veredelung zurück in die Schweiz:
1x Deutsches Ausfuhrbegleitdokument
1x Erledigung des AV-Scheines
1x CH-Einfuhrverzollung den über den Mehrwert der aktiven Veredelung
1x Gesuch für die Rückerstattung der Zollsicherheit
1x Warenausweis

Bitte bedenken Sie, dass die deutschen Lohnkosten in der Schweiz versteuert und das Neumaterial für die Einfuhr in die Schweiz verzollt (Zollsatz bis zu 70.- CHF/ 100 kg) und versteuert (à 8.1% MWST) werden müssen. Dafür könnten Sie dann jedoch nach Ausfuhr der Waren aus Deutschland die vom Verkäufer in Rechnung gestellte deutsche MWST zurück bekommen.

Falls wir die Zollabwicklung übernehmen dürfen, brauchen wir noch weitere Angaben und Unterlagen:
- wo findet die Veredelung statt (Firmenadresse + Kontaktdaten)?
- wie lautet die EORI Nummer dieser Firma?
- wann soll der Transport nach Deutschland stattfinden?
- über welche Grenze soll der Transport stattfinden?
- wie lange dauert der Vorgang der aktiven Veredelung?
- Fotos der Waren oder Angaben zur Seriennumer
- wenn möglich Kostenvoranschlag als Scan
- beigefügte Aktive Verdelungs-Zollvollmacht vom Schweizer Auftraggeber (Download AV-Vollmacht vom Schweizer Auftraggeber auszufüllen)
- wenn vorhanden Wertgutachten oder sonst alter Kaufvertrag

Sie müssten dann noch eine Sicherheit in Höhe der möglicherweise entstehenden Einfuhrabgaben (ca. 25-40%) auf den aktuellen Wert der Ware beim deutschen Zollamt für die Dauer der Veredelung hinterlegen. Alternativ könnte auch die Firma in Deutschland die Verzollungsvollmacht ausfüllen (anstelle von Ihnen), dann müssten nur die Zölle hinterlegt werden (Download AV-Vollmacht vom Deutschen Veredelungsbetrieb auszufüllen).

Zusammengefasst brauchen wir die Einfuhrvollmacht also entweder von Ihnen oder vom Deutschen Veredelungsbetrieb, jedoch brauchen wir ZWINGEND vom Deutschen Veredelungsbetrieb die Ausfuhrverzollungsvollmacht (Download Ausfuhr-Vollmacht vom Deutschen Veredelungsbetrieb auszufüllen).

Als Information: Nachdem die Veredelung in Deutschland stattgefunden hat, müssten Sie innerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Binnenzollamts im Deutschen Inland noch zum Zollamt bevor Sie zurück zur Grenze fahren können. Wenn es jedoch keine kurzfristige Veredelung ist, können wir es so anmelden, dass jemand vom Zollamt zum Veredelungsbetrieb fährt - dann entfällt die Fahrt zum Binnenzollamt.

Alles weitere erfahren Sie direkt hier auf einer unserer Internetseiten:
https://ausfuhrbegleitdokument.com/aktive-veredelung-in-deutschland-die-vollstaendige-wegleitung/

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Erbschaft von Waren aus Deutschland mit Einfuhr in die Schweiz
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- falls vorhanden: Deutsches Ausfuhrbegleitdokument, ansonsten vom Deutschen Versender eine Verzollungsvollmacht (Download)
- Liste der Waren
- Scan des Erbschein
- falls andere Erbberechtigte vorhanden sind, eine Verzichtserklärung der jeweiligen Person über die besagte Ware
- aktueller Wertnachweis

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Schenkung von Waren aus Deutschland mit Einfuhr in die Schweiz
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- falls vorhanden: Deutsches Ausfuhrbegleitdokument, ansonsten vom Deutschen Versender eine Verzollungsvollmacht (Download)
- Schenkungsvertrag bzw. alternativ die Adresse des vorherigen Waren-Besitzers in Deutschland und die Adresse des neuen Besitzers in der Schweiz
- Wertnachweise

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.
Schenkung von Waren aus einem Drittland oder EU-Land mit Einfuhr in die Schweiz
Damit wir die Zolldokumente vorbreiten können, brauchen wir bitte
folgende Dokumente von Ihnen vorab per E-Mail oder als Datei-Upload:
- ausländisches Ausfuhrdokument und/oder T1-Dokument
- Schenkungsvertrag bzw. alternativ die Adresse des vorherigen Waren-
Besitzers im Ausland und die Adresse des neuen Besitzers in der Schweiz
- Wertnachweise

Weiterhin brauchen wir grundsätzlich immer folgende Angaben, sofern
diese nicht aus der Rechnung oder den übrigen Dokumenten hervorgehen:
- genaue Warenbezeichnung, idealerweise inkl. Angabe des Materials oder Stoffs aus dem die Ware besteht
- Wertangabe pro Warenart
- Gewichtsangabe pro Warenart (netto = ohne Verpackung und brutto = mit Verpackung)
- Angabe des gesamten Gewicht der Sendung
- Anzahl und Art der Packstücke
- idealerweise Kennzeichen des Beförderungsmittels der Ware
- etwaige Begleitdokumente oder Vordokumente die wichtig sein könnten
- Wann soll die Verzollung stattfinden?
- Bei welchem Zollamt soll die Verzollung stattfinden?

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Zollamt weitere Unterlagen wie z.B. Wertnachweise verlangen kann.

Wir prüfen dann alle Unterlagen und Angaben und melden uns bei Ihnen mit den
weiteren Details. Die Ware muss i.d.R. vor Ort bei der Zollstelle vorgezeigt werden.

 

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